Rosenheim/Starnberg – Die Stadt Rosenheim bekommt keine Ausnahmegenehmigung für das Öffnen von Grundschulen, Kitas und Einzelhandel für eine Corona-Inzidenz bis 130 anstatt bis 100. Die Regierung von Oberbayern hat den Antrag der Stadt auf eine Ausnahmegenehmigung von Vorgaben der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung abgelehnt, teilte ein Sprecher mit. Allerdings lag die Inzidenz für Rosenheim am Mittwoch bereits über 200 – damit hätte auch eine Genehmigung keine Öffnung ermöglicht.
Einen ähnlichen Antrag gab es aus Starnberg. Der Landkreis beantragte eine Ausnahme von der 50er-Grenze und wollte auch bei einem Überschreiten den Einzelhandel offenhalten. Auch dieser Antrag sei abgelehnt worden, sagte der Sprecher der Regierung von Oberbayern.
Im Landkreis Starnberg lag nach Angaben des Robert-Koch-Instituts die Zahl der Neuinfektionen binnen sieben Tagen pro 100 000 Einwohner am Mittwoch bei 62,9. In Rosenheim liegt die Inzidenz bei 217,1. Bereits am Vortag hatte die Stadt eine neue Allgemeinverfügung erlassen, nach der unter anderem eine Maskenpflicht in mehreren Bereichen der Stadt wie in Fußgängerzonen und am Bahnhof gilt. Auch für Essen, Trinken oder Rauchen darf die Maske nicht abgenommen werden. lby