Heilpraktikerin verurteilt

von Redaktion

München – Das Oberlandesgericht (OLG) München hat eine Heilpraktikerin verurteilt, die eine krebskranke Patientin von der Strahlentherapie abbrachte und sie stattdessen mit Schlangengift behandelte. Bald darauf, sechs Monate nach der Geburt ihres Sohnes, starb die Frau aus dem Landkreis Passau mit nur 27 Jahren. Der Vater (35) des kleinen Buben (heute 5) klagte im Namen seines Sohnes.

Er verlangte Schmerzensgeld und Schadenersatz für den Verlust der Mutter in Höhe von rund 170 000 Euro. Vor dem Landgericht Passau scheiterte er. Er zog in die nächste Instanz. Dort ging das OLG von einem groben Behandlungsfehler aus. Der Bub bekommt 30 000 Euro Schmerzensgeld sowie 7000 Euro Unterhalt. Die Heilpraktikerin muss ihm außerdem Unterhalt für die ersten fünf Jahre seines Lebens zahlen. Länger aber nicht, weil das gynäkologische Gutachten besagt, dass die Mutter auch mit Strahlentherapie nicht mehr länger als fünf Jahre gelebt hätte.

Das OLG rechnete der Mutter ein Mitverschulden an. Sie sei „in hohem Maße selbstgefährdend unterwegs“ gewesen, sagte der Vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung im Januar.  gut

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