München – Im Gegensatz zum Gehstock bietet der Rollator, eine fahrbare Gehhilfe, den Vorteil, dass er nicht vom Boden abgehoben werden muss. Den Besitzern dieser mit Rädern versehenen Stützgestänge, meist Senioren, soll er mehr Mobilität im Alltag ermöglichen. Doch diese ist scheinbar nicht grenzenlos. Zumindest nicht in München. Für die Wägelchen-Fahrer endet die Freiheit oft schon an der Trambahntür.
Hier nämlich muss für den Einstieg eine Stufe erklommen werden, für die das Gefährt erst umständlich hinaufgehievt werden muss. Eine Rampe könnte Abhilfe schaffen. Doch derartige Einstiegshilfen sowie Hublifte sind in Trambahnen ausschließlich für Rollstuhlfahrer vorgesehen. „Die Benutzung der Hublifte und Klapprampen bei Tram und Bus ist aus Sicherheitsgründen nur für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer zugelassen“, bestätigt die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) auf Nachfrage dieser Zeitung.
Denn der Hublift sei laut MVG genau auf die Beförderung von Rollstühlen zugeschnitten (niedriger Schwerpunkt). Zudem biete er keine Festhaltemöglichkeit. Bei Klapprampen sei das Problem, dass der Neigungswinkel für Rollatoren ein Sicherheitsproblem darstelle. Ein Rollator könne leicht umkippen oder vorn überkippen.
Seniorenbeirat Hans-Gerd Angele, der in der jüngsten Sitzung des Bezirksausschusses Altstadt-Lehel erstmals auf dieses Problem aufmerksam gemacht hatte, erzürnt die Ignoranz von Seiten der MVG. Er wolle etwas Gutes für die Menschen mit Behinderung in der Stadt tun und bat den BA nun, ein gemeinsames Schreiben an die Verkehrsgesellschaft zu schicken. Auf zahlreiche Anfragen, erzählte Angele, habe man entweder gar nicht reagiert oder „versicherungstechnische Gründe“ vorgeschoben. „Da geht nichts weiter, da stecken Sie in einem Wespennest“, wetterte er.
Im Gremium war das Interesse für die Problematik groß. Bernhard Wittek (CSU) bedankte sich für die Anfrage beim BA. Ihm sei die Thematik „neu“. Auch BA- Vorsitzende Andrea Stadler-Bachmaier (Grüne) zeigte sich interessiert und ging auf Angele ein.
Bei der MVG hat man sich derweil schon eine Lösung auf Kosten der Allgemeinheit für das Problem überlegt: „Um das Einsteigen für alle Gruppen von mobilitätseingeschränkten Fahrgästen zu erleichtern, beabsichtigen wir daher, die Bahnsteigkanten der Tramhaltestellen zu erhöhen, um auf diese Art und Weise einen barrierefreien Zustieg in die Tram zu ermöglichen – dies ist auch ein Bestandteil des Zwischenberichts Nahverkehrsplan, der am 3. März im Stadtrat beschlossen wurde.“ Die Stellungnahme der MVG an den BA soll schließlich an den Unterausschuss weitergeleitet werden.