Schuhläden dürfen öffnen

Aktuelles Urteil: Für tägliche Versorgung unverzichtbar

München – Schuhgeschäfte in Bayern dürfen auch in Gebieten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 100 öffnen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschied, dass Schuhgeschäfte zu den für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften gehören. Zur Begründung verwies der für das In

Dienstag, 28. Juli 2026

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