München – Schuhgeschäfte in Bayern dürfen auch in Gebieten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 100 öffnen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschied, dass Schuhgeschäfte zu den für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften gehören. Zur Begründung verwies der für das Infektionsschutzrecht zuständige 20. Senat in seiner Entscheidung vom Mittwoch darauf, dass Schuhgeschäfte für die Versorgung der Bevölkerung eine vergleichbar gewichtige Bedeutung hätten wie etwa Buchhandlungen, Geschäfte für Babybedarf, Bau- und Gartenmärkte, Blumenläden oder Versicherungsbüros, die nach der geltenden Regelung ausdrücklich geöffnet sein dürfen. „Der täglichen Versorgung dienen Ladengeschäfte nicht erst dann, wenn sie der Deckung eines im eigentlichen Wortsinn „täglich“ auftretenden Bedarfs jedes Einzelnen dienen, sondern vielmehr schon dann, wenn sie einen individuellen Bedarf abdecken, der jederzeit und damit täglich eintreten kann“, erläuterten die Richter.
Schuhe seien nicht nur Voraussetzung für zahlreiche berufliche Tätigkeiten, sondern auch für Sport im Freien, hieß es weiter. Vor allem bei Kindern und Jugendlichen, deren Wachstum nicht abgeschlossen sei und bei denen sich ein Bedarf somit sehr kurzfristig stellen könne, gehe es auch um eine gesunde Entwicklung des Bewegungsapparats. Gegen den Beschluss gibt es keine Rechtsmittel.
Geklagt hatte der Betreiber eines Schuhgeschäfts im unterfränkischen Schweinfurt. Die Schließung der Schuhfachgeschäfte über mehr als drei Monate gefährde die Versorgung der Bevölkerung mit gutem und richtigem Schuhwerk, argumentierte er.
Das Anprobieren sei bei Schuhen besonders wichtig, da es dabei auch um die Gesundheit der Füße gehe, sagte Ullrich Lüke, Pressesprecher des Unternehmens. „Insbesondere das Thema Kinderschuhe liegt uns am Herzen, da eine besondere Anpassung notwendig ist.“ Im Internet bestellte Schuhe könnten nicht so gut angepasst werden – das könne sich auf die Fußgesundheit der Kinder auswirken. Der Geschäftsführer des Handelsverbandes Bayern, Bernd Ohlmann, begrüßte die Entscheidung. „Das ist eine schöne Osterüberraschung für die Schuhhändler“, sagte Ohlmann. „Die Begründung des Gerichts ist stichhaltig.“ Die Händler hätten Corona-Konzepte entwickelt und achteten auf die Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln. lby