Weilheim – Zwei Bekleidungsläden in Weilheim, die auch Schuhe im Sortiment haben, hatten am Karsamstag geöffnet – und sich auf ein Gerichtsurteil berufen, das Schuhläden die kurzfristige Öffnung erlaubte. Doch weil die Läden vorwiegend Kleidung anbieten, drohen ihnen nun hohe Strafen. Die am Samstag alarmierte Polizei hielt Rücksprache mit dem Landratsamt. Schuhe durften nur angeboten werden, wenn der Kleidungsbereich abgetrennt ist. Der aktuelle Bußgeldkatalog sieht bei unzulässiger Öffnung Strafen bis zu 5000 Euro vor. bo