Ingolstadt – Er raste mit seinem illegal getunten Rennwagen mit mehr als 230 km/h über die Autobahn und rammte auf der Überholspur einen anderen Fahrer. Wegen dieses tödlichen Raserunfalls ist ein 24 Jahre alter Angeklagter vom Landgericht Ingolstadt zu einer Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Der Mann war mit seinem Sportwagen 2019 auf der A9 in ein Fahrzeug, das selbst gerade etwa mit Tempo 120 überholte, von hinten hineingefahren. Der 22-Jährige am Steuer des anderen Wagens starb. Die Strafkammer sprach den Angeklagten wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens schuldig.
Der Angeklagte hatte seinen Sportwagen auf 575 PS und ein Maximaltempo von 350 km/h getunt und hätte mit solch einem Boliden nicht auf öffentlichen Straßen fahren dürfen. An der Unfallstelle hätte er während der Unfallzeit maximal Tempo 100 fahren dürfen, er war tatsächlich mit 232 km/h unterwegs. Der Richter betonte, dass es dem 24-Jährigen in der Vergangenheit fast alles um sein Auto und Geschwindigkeit gegangen wäre. „Er hat die Autobahn als Spielwiese für seine Hobbys gebraucht.“
Nach den Aussagen von Zeugen hatte der Angeklagte kurz vor dem Unfall auf der Fernstraße den anderen Verkehrsteilnehmern die Stärke seines Rennwagens deutlich demonstrieren wollen. Er habe sich sogar zurückfallen lassen, um dann mit seinem PS-starken Fahrzeug „das Feld von hinten aufzurollen“. Beim Aufprall auf den voranfahrenden Wagen hatte der Angeklagte nach den Berechnungen eines Gutachters nach einer Notbremsung immer noch eine Geschwindigkeit von 207 auf dem Tacho. Der angeklagte deutsche Staatsangehörige hatte den Unfall, bei dem er selbst weitgehend unverletzt blieb, zu Beginn des Prozesses bedauert. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Raser eine achtjährige Gefängnisstrafe verlangt, die Verteidiger einen Freispruch. Die Höchststrafe wäre nach dem seit 2017 geltenden Raserparagrafen zehn Jahre gewesen.