Regensburg – Eine Vielzahl an Politikern und Immobilienunternehmern aus Regensburg ist im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2014 ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten, etliche haben sich Prozessen stellen müssen. Im Fokus der Justiz stand dabei auch der Umgang mit Parteispenden. Am Donnerstag hat vor dem Landgericht der oberpfälzischen Stadt das nächste Hauptverfahren begonnen. Auf der Anklagebank: der frühere OB-Kandidat der CSU, Christian Schlegl. Er schwieg zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen.
Die Staatsanwaltschaft legte dem 48-Jährigen Verstöße gegen das Parteiengesetz, Beihilfe zur Steuerhinterziehung sowie uneidliche Falschaussage vor. Schlegls Anwalt Konrad Brenninger beantragte die Einstellung des Verfahrens. Aus seiner Sicht weist die Anklageschrift Mängel an der sogenannten Umgrenzungsfunktion auf. Das bedeute, erläuterte Brenninger, dass wesentliche Teile der Anklage zu unpräzise seien und die Anwälte darauf nur schwer ihre Verteidigung aufbauen könnten. So würden dem Mandanten Handlungen zum Vorwurf gemacht, die bezüglich Zeit, Ort und sachlicher Reichweite in der Anklageschrift nicht hinreichend beschrieben seien. Das müsse die Strafkammer nun prüfen.
Bei den Schlegl vorgeworfenen Verstößen gegen das Parteiengesetz geht es um Wahlkampfspenden in Höhe von 100 000 Euro aus der Immobilienbranche anlässlich seiner OB-Kandidatur, deren Herkunft mittels Strohmännern und Scheinrechnungen verschleiert worden sein soll. Die Übernahme von Wahlkampfausgaben in Höhe von knapp 60 000 Euro durch einen Immobilienkonzern soll ebenfalls mittels Scheinrechnungen verschleiert worden sein.
Der Prozess dauert an, ein Urteil könnte am 4. Mai fallen. lby