Bayern verschärft Anti-Korruptions-Vorschriften

von Redaktion

Strengere Regeln für Mitarbeiter von Behörden – Ab 1. Mai in Kraft

München – Wenige Wochen nach dem Bekanntwerden der Maskenaffäre von mehreren Politikern sollen in Bayern auch die Anti-Korruptions-Vorschriften für Behörden verschärft werden. Wie das bayerische Innenministerium am Wochenende erklärte, soll die sogenannte Korruptionsbekämpfungsrichtlinie noch im April im Kabinett beraten werden. Es sei geplant, dass die Vorschriften zum 1. Mai in Kraft treten.

Nach Angaben des Ministeriums erhält die überarbeitete Richtlinie mehrere neue Vorgaben, die Korruption in Behörden schwieriger machen sollen. Unter anderem müssen Mitarbeiter, die in besonders korruptionsanfälligen Bereichen beschäftigt sind, künftig häufiger ihren Arbeitsplatz wechseln. Zuletzt waren insbesondere Unionspolitiker wegen Korruptionsvorwürfen in die Schlagzeilen geraten. Dabei geht es in mehreren Fällen darum, dass Abgeordnete die Corona-Pandemie ausgenutzt haben sollen, um hohe Provisionen in Zusammenhang mit Bestellungen von Atemschutzmasken zu kassieren.

Die Münchner Generalstaatsanwaltschaft ermittelt daher wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern gegen insgesamt fünf Beschuldigte. Darunter sind Bayerns ehemaliger Justizminister Alfred Sauter (CSU) sowie der aus der CSU mittlerweile ausgetretene Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein. Beide haben die Vorwürfe zurückgewiesen.

Die Korruptionsbekämpfungsrichtlinie hat mit diesen Fällen allerdings nichts direkt zu tun, da es bei der Maskenaffäre um mutmaßliche Bestechungshandlungen zwischen Geschäftsleuten und Politikern geht. „Staatliche Behörden sind davon allenfalls mittelbar betroffen“, erklärte eine Ministeriumssprecherin. Als direkte Reaktion auf die Maskenaffäre sollen allerdings die Transparenzregeln für Bundestagsabgeordnete verschärft werden. Zudem wird durch den Fall im Freistaat auch über die Einführung eines Lobbyregisters diskutiert, was unter anderem Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) und die Freien Wähler unterstützen.

Die Richtlinie zur Vermeidung von Korruption im öffentlichen Dienst war 2004 in Kraft getreten und hatte damals eine ältere Vorschrift abgelöst. Es gehe darum, Korruption zu verhindern, aufzudecken und zu ahnden, heißt es in der Richtlinie. „Dies dient dazu, das Vertrauen der Bevölkerung in staatliche Institutionen zu erhalten und Schaden abzuwenden.“

Bislang wird empfohlen, eine Beurteilung zur Korruptionsgefährdung von Arbeitsbereichen in der Verwaltung alle vier Jahre zu aktualisieren. Das soll laut dem Innenministerium nun verbindlich eingeführt werden. Auch in einem anderen Bereich wird eine Kann-Vorgabe zur Pflicht: Die Behörden müssen künftig einen Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge ernennen.

Die überarbeitete Richtlinie sollte ursprünglich bereits im vergangenen Jahr beschlossen werden. Wegen der Corona-Krise habe sich die Bearbeitung allerdings etwas länger hingezogen als ursprünglich geplant, begründete das Innenministerium die deutliche Verzögerung. ULF VOGLER

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