Widersprüche im Prozess um Parteispenden

von Redaktion

Regensburg – Mit zwei widersprüchlichen Zeugenaussagen ist der Prozess um Parteispenden im Regensburger Kommunalwahlkampf 2014 weitergegangen. Vor dem Landgericht äußerten sich am Montag zwei Immobilienunternehmer zu Spenden an die Wählervereinigung „Bürger für Regensburg“, in der der jetzt angeklagte Christian Schlegl damals Mitglied war, ehe er für die CSU als OB-Kandidat ins Rennen ging. Die Staatsanwaltschaft wirft Schlegl Verstöße gegen das Parteiengesetz, Beihilfe zur Steuerhinterziehung sowie uneidliche Falschaussage vor.

In dem Prozess geht es unter anderem um Wahlkampfspenden in Höhe von 100 000 Euro aus der Immobilienbranche, deren Herkunft mittels Strohmänner und Scheinrechnungen verschleiert worden sein soll. Die Spenden flossen teils auf das Konto der Wählervereinigung, teils auf das Konto des CSU-Kreisverbandes Regensburg-Stadt. Nach dem Parteiengesetz müssen Spenden ab einer Summe von 10 000 Euro in den jährlichen Rechenschaftsberichten der Parteien veröffentlicht werden. Wählervereinigungen unterliegen nicht dem Parteiengesetz und sind nicht veröffentlichungspflichtig.

Der erste Zeuge, ein 56 Jahre alter Bauunternehmer, sagte, er sei Ende 2012 von einem sowohl mit ihm wie auch mit Schlegl befreundeten Bauinvestor um eine Spende für die Wählervereinigung gebeten worden, um Schlegl zu unterstützen. Der Bauinvestor habe ihm gesagt, dass es besser sei, wenn nicht offenbar werde, von wem die Spende komme. Der zweite Zeuge, ein 44-jähriger Unternehmer, erklärte hingegen, dass er nicht vom Bauinvestor, sondern von dem vor ihm aussagenden Bauunternehmer angesprochen worden sei. Der 56-Jährige sei 2012 auf ihn zugekommen, weil dieser an die Wählervereinigung und damit an Schlegl habe spenden wollen, ohne jedoch in der Öffentlichkeit als Spender erkennbar zu sein.

Der Prozess dauert an.  lby

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