Der Fahrplan für die Bauern

von Redaktion

Die Einigung des Bundes zur EU-Agrarförderung im Überblick

München/Berlin – Der Streit über die Details hat sich lange gezogen, nun hat die Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland endlich die Kabinettshürde genommen. Doch was bedeutet das gestern verabschiedete Gesetzespaket für die Bauern und den Umweltschutz? Ein Überblick.

. Systemwechsel: Mit den neuen Beschlüssen soll ein Systemwechsel eingeleitet werden, der die Landwirtschaft ab dem Jahr 2023 umwelt-, tier- und klimafreundlicher machen soll. Insgesamt werden in Deutschland derzeit jährlich rund sechs Milliarden Euro EU-Agrarfördermittel verteilt. Bislang war der größte Teil davon (78 Prozent) als Flächenprämie verfügbar. Das soll sich ändern.

. Zeitplan: Die Umsetzung der EU-Agrarreform gilt für den Zeitraum zwischen 2023 und 2027. Bis Anfang 2023 werden die bisherigen Regeln weitgehend beibehalten.

. Öko-Regelungen: Ein wichtiger Hebel, der noch per Verordnung geregelt werden muss, ist, dass künftig 25 Prozent der Direktmittel (also mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr) an deutsche Bauern für Ökomaßnahmen reserviert sein sollen. Dabei haben Landwirte die Wahl zwischen verschiedenen Ökomaßnahmen. Zusätzliches Geld gibt es beispielsweise für mehr Naturschutz auf Weiden und Wiesen, den Verzicht auf Pestizide oder Öko-Leistungen in Schutzgebieten.

. Umschichtung: Während die sogenannte erste Säule die Direktzahlungen an Landwirte umfasst (insgesamt 4,9 Milliarden Euro), sind in der zweiten Säule Mittel reserviert, die den ländlichen Raum stärken sollen und zweckgebunden sind für mehr Umwelt-, Klima- und Tierschutz. Im aktuellen Modell umfasst dieser zweite Topf 1,1 Milliarden Euro. Ab 2023 sollen zehn Prozent der Mittel aus der ersten Säule in die zweite Säule umgeschichtet werden. Sukzessive steigt dieser Anteil, im Jahr 2026 beträgt die Umschichtung schon 15 Prozent. Zusätzlich vereinbart wurde auch eine Umschichtung von acht Prozent der Mittel, die bereits im Jahr 2022 greifen soll. Die bisherige Umschichtungsquote liegt bei sechs Prozent.

. Spezielle Förderung: Für kleinere und mittlere Betriebe steigt die Förderung von 330 Millionen Euro auf 525 Millionen. Betriebe bis 40 Hektar erhalten einen Zuschlag von 49 Euro pro Hektar. Das sei für die bayerischen Betriebe besonders wichtig, betonte Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber (CSU). Junge Landwirte bis 40 Jahre erhalten eine Förderung in Höhe von zwei Prozent der Direktzahlungen. Durchgesetzt hat sich auch eine Prämie für Weidetierhalter.

. Die Kritik der Landwirte: Die Landwirte befürchten durch die Reform Einkommenseinbußen. Was jetzt schon klar ist: Die Direktzahlungen, die Landwirte künftig pro Hektar, also nach der reinen Fläche, erhalten, werden durch das neue System schrumpfen. Der Deutsche Bauernverband schätzt die jährlichen Einkommenseinbußen auf etwa 1,8 Milliarden Euro. Auch Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) spricht von einer „enormen Veränderung für die Landwirtschaft“. Derzeit seien die Zahlungen im Rahmen der Ökoregelungen lediglich als Ausgleich angelegt. Um dies zu ändern und finanzielle Anreize für die Umsetzung von Ökomaßnahmen zu schaffen, sei man noch im Gespräch mit der EU-Ebene. Bayerns Landwirtschaftsministerium rechnet für den Freistaat mit Blick auf beide Fördersäulen allerdings nur mit geringfügig weniger Zahlungen aus Brüssel.

. Umsetzung: Das Gesetzespaket wird nun von Bundestag und Bundesrat beraten. Anschließend muss Deutschland bis Ende des Jahres seinen Umsetzungsplan der EU-Kommission zur Genehmigung vorlegen. Parallel zum Gesetzgebungsprozess in Deutschland laufen die Beratungen auf EU-Ebene weiter – voraussichtlich noch bis Mai. Auch dadurch könnte sich für Bayerns Landwirte noch einiges ändern, etwa die Bestimmungen zum Anteil der Flächen, den die Bauern künftig der Natur überlassen müssen.  dpa/dg

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