Mehr Transparenz im Landtag: Der erste Entwurf scheitert

von Redaktion

München – Das Versprechen maximaler Transparenz wird für die CSU schon im ersten Anlauf eine heikle Sache. Heute steht im Landtag ein Gesetzentwurf zur Debatte, der eine Cent-genaue Offenlegung aller Nebeneinnahmen der Abgeordneten vorsieht, dazu härtere Regeln für Anwälte. Die CSU wird den Vorschlag aber ablehnen – weil er von den Grünen kommt und weil er vielen Abgeordneten doch zu weit geht.

Unter Berufung auf die Maskenaffäre und die Sauter-Fälle fordern die Grünen, Abgeordnete müssten auch Aktienoptionen und Beteiligungen ab drei Prozent offenlegen. „Das Anwaltsprivileg wird aufgebrochen“, heißt es im Entwurf. Klienten müssten zumindest mit der Branche genannt und Geschäfte für oder gegen den Staat offengelegt werden – das gilt nicht nur für Anwälte mit Landtagsmandat, sondern auch für den Kanzleiverbund.

Allerdings gibt es für diesen Entwurf nicht mal in der Opposition klare Mehrheiten. Die FDP winkt ab, zu scharf. Die SPD ist überwiegend einverstanden, fordert aber Nachschärfungen. Anwälten im Parlament sollen Interessenkonflikt-trächtige Mandate schlicht verboten werden, verlangt Volkmar Halbleib, Verwaltungsjurist und parlamentarischer Geschäftsführer der SPD. Seine Fraktion hatte im März Eckpunkte für mehr Transparenz vorgelegt. Halbleib sieht die CSU am Zug, die derzeit intern berät. Sie habe vor bald einem Monat „eine neue CSU“ versprochen, „seither ist Schweigen im Walde – es kommt keine einzige Zeile, nichts, null“. cd

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