Keine Fessel für Münchens Vermieter

von Redaktion

VON SASCHA KAROWSKI UND BARBARA WIMMER

Knapp 52 000 Menschen hatten in Bayern für das Volksbegehren Mietenstopp unterschrieben, unter anderem auch SPD und Grüne im Stadtrat München hatten sich dafür eingesetzt. Es sieht unter anderem vor, dass die Miete in laufenden Mietverhältnissen sechs Jahre lang eingefroren wird. Das Gesetz sollte in 162 bayerischen Städten und Gemeinden greifen. Doch daraus wird nichts. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Mietendeckel in Berlin gegen das Grundgesetz verstößt. Das bedeutet auch das Aus für das bayerische Volksbegehren, wie die Initiatoren mitteilten. „Ein enttäuschendes Urteil“, sagte Kampagnenleiter Matthias Weinzierl. Die Initiative will sich jetzt darauf konzentrieren, einen Mietenstopp auf Bundesebene zu erreichen.

Von dem Volksbegehren hatten sich insbesondere einige Verantwortliche in München Linderung für den überhitzten Mietmarkt erhofft. „Eine sechsjährige Verschnaufpause für die Mieter wäre dringend notwendig“, sagt etwa Mieterverein-Chefin Beatrix Zurek. „Dass eine bundesweite Regelung in den verbleibenden fünf Monaten dieser Bundesregierung machbar ist, wird man nicht annehmen können.“

SPD-Fraktionschef Christian Müller sagte auf Anfrage: „Das Urteil ist bedauerlich, die Menschen bekommen zunehmend den Eindruck, dass sie in der kapitalistischen Gesellschaft Freiwild sind.“ Für die Kommune werde es überdies immer schwerer, „auf einem entfesselten Markt die Mieten auf einem verträglichen Maß zu halten“.

Große Kommunen hätten oft gar keine andere Wahl, als alle rechtlichen Möglichkeiten des Mieterschutzes auszuloten, wenn sie Menschen vor einer sich immer schneller drehenden Mietpreisspirale schützen wollen, sagt Grünen-Chefin Anna Hanusch. „Da die alleinige Gesetzgebungskompetenz des Bundes nun höchstrichterlich festgestellt ist, steht die Bundesregierung umso mehr in der Pflicht.“

Der Chef des Hausbesitzerverbandes „Haus & Grund“, Rudolf Stürzer, sieht das Urteil derweil als richtig an. „Der Mietendeckel in Berlin ist verfassungswidrig, weil das Land damit seine verfassungsrechtlichen Kompetenzen überschreitet. Deshalb war das Urteil zu erwarten. Das Gleiche gilt auch für das Volksbegehren sechs Jahre Mietenstopp in Bayern.“ Wer Selbiges trotzdem aus ideologischen Gründen fordere, verunsichere nur – und zwar Vermieter und Mieter gleichermaßen.

Es sei sicher richtig, darüber nachzudenken, wie man den Bestand an bezahlbaren Wohnungen erhalte und ausbauen kann, sagt CSU-Stadtrat Alexander Reissl. „Mietendeckel und Mietenstopps taugen dazu nicht. Vermieter müssen die Möglichkeit behalten, ihre steigenden Kosten auch mit maßvollen Mietanpassungen verdienen zu dürfen.“

FDP-Chef Jörg Hoffmann begrüßt das Urteil ebenfalls, denn in Berlin habe der Mietendeckel schon zu einer Verknappung des Wohnraums geführt, die die Betroffenen am Ende sehr viel Geld koste. „Es ist an der Zeit, dass die Münchner Stadtregierung von ihrem hohen Ross kommt und mit den anderen Fraktionen an Lösungen für mehr Wohnraum arbeitet.“

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