Angriff auf SEK-Mann: Sieben Jahre Haft

von Redaktion

Regensburg – Für einen Brandanschlag auf einen SEK-Beamten ist ein 42-Jähriger vor dem Landgericht Regensburg zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Die Kammer wertete die Tat als versuchten Mord in Verbindung mit besonders schwerer Brandstiftung, schwerer Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz. Zudem ordnete das Gericht für den 42-Jährigen die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Bei dem Vorfall waren zwei Polizisten verletzt worden, einer von ihnen hatte schwere Verbrennungen erlitten.

Der 42-Jährige hatte das Geschehen im Juni 2020 zu Beginn des Prozesses über seinen Verteidiger als Unfall darstellen lassen. Dazu sagte der Vorsitzende Richter Michael Hammer in seiner Urteilsbegründung, die Kammer glaube ihm zwar, dass er das Geschehen zutiefst bereue und gerne ungeschehen machen würde. Aber ein Unfall sei das nicht gewesen.

In der Tatnacht hatte der Deutsche Brandsätze aus dem Fenster seiner Wohnung geworfen, woraufhin Zeugen die Polizei riefen. Der Richter verwies auf die Aussage eines Zeugen, wonach der Mann angedroht hatte, wenn die Polizei die Wohnung stürme, werde es „krachen und alles in die Luft fliegen“. Das könne nicht als leere Drohung gewertet werden.

Die Kammer ging davon aus, dass der Mann beim Anrücken des Spezialeinsatzkommandos ein mit Benzin gefülltes Glas und ein brennendes Teelicht hinter der Türe platzierte. Als die Beamten die Türe aufstießen, fiel das Glas um und das Feuer entzündete sich explosionsartig. Der Mann habe davon ausgehen müssen, dass zumindest der erste die Wohnung betretende Beamte getötet werden könnte. Die Hitze durch das Feuer habe in Kopfhöhe 500 Grad betragen. Der erste Beamte habe sich durch ein Wohnzimmerfenster ins Freie retten können. Dass der SEK-Mann überlebt habe, sei Glück und beruflichem Können zu verdanken, sagte der Richter. Der Täter sei zwar nicht nüchtern gewesen, habe eine erhebliche Menge Drogen konsumiert. Der schwer verletzte Polizist sei „für den Rest seines Lebens gezeichnet. Er wurde dauerhaft entstellt.“ lby

Artikel 4 von 11