Im Streit um angebliche unrechtmäßige Abschüsse von Gämsen in der Schonzeit hat das Landgericht Traunstein dem Verein „Wildes Bayern“ entsprechende Aussagen verboten. Der Verein und seine Vorsitzende dürfen nicht mehr behaupten, der Nationalpark erlege in der Schonzeit Gämsen, um Geierjunge zu füttern. Der Leiter des Nationalparks Berchtesgaden, Roland Baier, war gegen die Äußerungen vorgegangen. Der Verein „Wildes Bayern“ deutete auf seiner Internetseite indirekt an, in die nächste Instanz zu ziehen. Es sei zweifelhaft, ob Baier in seinem Namen klagen dürfe, obwohl er an keiner Stelle erwähnt sei. lby