Verfassungsgerichtshof lässt Schul-Regeln in Kraft

von Redaktion

München – Die Testpflicht an bayerischen Schulen und die Regelungen zu Distanz- und Wechselunterricht bleiben in Kraft. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof lehnte es in einer gestern veröffentlichten Entscheidung ab, die entsprechenden Regelungen in der Corona-Verordnung per einstweiliger Anordnung außer Vollzug zu setzen. Damit bleibt es dabei, dass bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 nur noch Wechselunterricht erlaubt ist und bei Werten über 100 nur noch Distanzunterricht – mit Ausnahme für Viertklässler und Abschlussklassen. Weiterhin dürfen Schüler nur noch mit negativem Test in die Schule.

Die Antragsteller hatten laut Gericht argumentiert, die Vorschriften zum Distanz- und Wechselunterricht verletzten verschiedene in der Bayerischen Verfassung garantierte Grundrechte von Kindern, Jugendlichen und Familien. Das Gericht lehnte den Erlass einer einstweiligen Anordnung ab. Es sei nicht davon auszugehen, dass die Klage in der Hauptsache erfolgreich sei.  lby

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