München – In Bayern ändert sich ja eh nicht viel – das war die landläufige Meinung über das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes. Schließlich gilt im Freistaat etwa die umstrittene Sperrstunde schon längst. Doch mit Inkrafttreten der bundesweiten Notbremse haben sich auch in der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung einige Details geändert, die schon ab dem heutigen Samstag gelten. Das hat die Landratsämter überrumpelt – und sorgt vielerorts für Kopfschütteln.
Eine Änderung betrifft die Schulen und Kitas: Die Sonderregel, dass immer am Freitag die Regelung für die gesamte Folgewoche bekannt gegeben wird, entfällt. Nun ist entscheidend, ob die Inzidenz 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird – dann gilt ab dem übernächsten Tag Distanzunterricht mit Ausnahme der Abschlussklassen. Liegt der Wert an fünf darauffolgenden Tagen unter 100, ist Wechsel-Unterricht erlaubt. Samstag und Sonntag zählen wahrscheinlich (offiziell war das am Freitag noch nicht) mit. Wichtig: Der in der Bundes-Notbremse genannte Grenzwert einer Inzidenz von 165 gilt in Bayern nicht, hier ist die entscheidende Grenze weiterhin 100. Wäre 165 der Maßstab, dürften nach Berechnungen der „Initiative Familie Bayern“ 43 Landkreise und Städte ihre Schulen öffnen. So sind es nur zwei: Tirschenreuth und Garmisch-Partenkirchen.
Bei den Friseuren ist der Unmut über die neue Testpflicht für Kunden groß. „Es wird wieder eine massive Abwanderung in die Schwarzarbeit geben“, sagt Doris Ortlieb vom Landesinnungsverband. Und der Einzelhandel fürchtet wegen der verschärften Maximalbelegung Schlangen vor den Geschäften.
Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger drohte am Freitag mit einer Blockade bei der Abstimmung über die neuen Corona-Maßnahmen im Kabinett. „Wir müssen jetzt schnellstmöglich all die Dinge lockern, die der Bund uns erlaubt“, sagte er. Insbesondere bei den Gärtnereien sei der Handlungsbedarf groß, da diese ihre Pflanzen sonst massenweise auf den Kompost werfen müssten.
Während Bayern die im Bund beschlossenen Verschärfungen übernimmt, weicht es bei der Ausgangssperre von der Regelung des Bundes ab. Bewegung an der frischen Luft bleibt in Regionen mit Inzidenz über 100 weiterhin nach 22 Uhr verboten. Die nächtliche Ausgangssperre gilt auch für Durchreisen, betonte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Ausnahmen aus „triftigen Gründen“ seien gesetzlich geregelt. Zudem ist laut Bundesinnenministerium der Transit durch einen betroffenen Landkreis möglich, wenn an Ausgangs- und Zielort der Reise die Inzidenz unter 100 liegt. lif/dw/dg/lby