Freispruch für Mönch

von Redaktion

Prozess um Kirchenasyl: Richterin will Grundsatz-Entscheidung

Kitzingen – Freispruch für Bruder Abraham Sauer von der Benediktinerabtei Münsterschwarzach im Verfahren um ein Kirchenasyl: Der Angeklagte habe zwar rechtswidrig „Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel“ geleistet, sagte eine Sprecherin des Kitzinger Amtsgerichts gestern nach der Urteilsverkündung. Er habe sein Handeln jedoch auf Glaubens- und Gewissensgründe gestützt, „die das Gericht im vorliegenden Einzelfall als aus dem Grundgesetz hergeleiteten Entschuldigungsgrund“ wertet.

Der 49 Jahre alte Mönch, der in der Abtei die Flüchtlingsarbeit koordiniert, hatte im August 2020 einen im Gazastreifen geborenen Mann aufgenommen. Der Geflüchtete war über Rumänien in die Europäische Union eingereist und sollte als sogenannter Dublin-Fall wieder dorthin abgeschoben werden. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mönch deshalb „Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt“ vor und forderte eine Geldstrafe von 2400 Euro. Zum Gerichtsverfahren kam es überhaupt erst, weil die zuständige Amtsrichterin den Strafbefehl gegen den Mönch ablehnte und eine Hauptverhandlung ansetzte. Die Juristin sagte, sie gehe davon aus, dass das „nicht die letzte Entscheidung in dieser Sache gewesen ist“. Sie rechne damit, dass die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegt. Das sei durchaus auch in ihrem Sinne: „Wir brauchen eine Grundsatz-Entscheidung bei diesem Thema.“

Der Fall hatte bereits in den Tagen vor der gestrigen Verhandlung Aufmerksamkeit erregt. Es war das erste Mal, dass ein Angehöriger eines Ordens wegen eines gewährten Kirchenasyls vor Gericht stand.  epd

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