München/Murnau – Die geänderten Corona-Regeln der Bundesnotbremse haben in Murnau gehörig für Verwirrung gesorgt. Denn der Landkreis Garmisch-Partenkirchen liegt nun schon seit einigen Tagen wieder unter dem Inzidenzwert von 100 – was für den Handel nach einer gewissen Karenzzeit wieder Öffnungen ohne Testpflicht erlaubt. Doch in Murnau herrschte nun Unklarheit, ab wann die Lockerungen greifen – sodass bereits am Samstag erste Geschäfte ihre Kunden wieder ohne Test in die Läden ließen. „Der Umsatz war dreimal so hoch“, berichtet Christian Echter, Chef des gleichnamigen Modehauses.
Das Problem: Die Händler hätten am Samstag noch gar nicht öffnen dürfen: Denn eigentlich hat der Landkreis die 100er-Inzidenz erst ab vergangenem Donnerstag unterschritten. Fünf Tage und einen Karenztag später greifen die Lockerungen – offiziell also ab dem heutigen Mittwoch. Nur: In einem Bayerischen Ministerialblatt vom 23. April hieß es fälschlicherweise, der Landkreis habe die Marke bereits seit dem 20. April unterschritten. Darauf beriefen sich die Murnauer Händler – bis am Montag die Polizei vor der Tür stand und den vorzeitigen Öffnungen ein Ende setzte. Ob das Ganze ein juristisches Nachspiel hat, ist offen. Modehaus-Chef Echter ist sich jedenfalls keiner Schuld bewusst. Der Fehler liege beim Freistaat. Aber ohnehin blicke bei den Corona-Regeln niemand mehr durch, sagt er. „Es ist eine Zumutung“, findet Echter.
Weitere Verwirrung herrschte über die Frage, wie alt ein fürs Einkaufen benötigter PCR-Test in Regionen mit Inzidenzen von 100 bis 150 sein darf. Denn auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums steht noch die veraltete Frist von 48 Stunden. Das Ministerium stellt auf Nachfrage aber klar: Gemäß der aktuellen Verordnung darf der Test beim Betreten des Ladens nicht älter als 24 Stunden sein. as/dg