Bei der Abiprüfung keine Testpflicht

von Redaktion

Nur Schüler, die zwei Mal in der Woche einen Schnelltest in der Schule machen (oder aber einen PCR-Test mitbringen), dürfen in den Präsenzunterricht. So hat es das Kultusministerium vorgeschrieben. Bei den Abiturprüfungen an den Gymnasien und FOS/BOS indes gibt es eine Ausnahme: Jeder Schüler, ob getestet oder nicht, darf an den Prüfungen teilnehmen. Grund ist ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 12. April, wie Ministeriumssprecher Günther Schuster erklärt. Demnach dürften„unter Berücksichtigung der Wichtigkeit der Abschlussprüfungen“ keine Schüler ausgeschlossen werden – eine Testung sei also nicht zwingend erforderlich. Unter Lehrern rechnet man damit, dass viele Schüler (auch die, die sonst an den Schnelltests teilnehmen) bei den Abiprüfungen darauf verzichten – aus Furcht, bei einem positiven Ergebnis ausgeschlossen zu werden. Sie müssen dann allerdings in gesonderte Räume.  dw

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