Polizei kontrolliert Stand-up-Paddler

von Redaktion

Prien/Lindau – Steigende Temperaturen und sonnige Wochenenden locken immer mehr Wassersportler auf Bayerns Seen. Die Polizei kontrolliert deshalb verstärkt an großen Gewässern, ob die Regeln eingehalten werden. Denn auch Stand-up-Paddler müssen sich an gewisse Vorgaben der Bayerischen Schifffahrtsverordnung halten.

Zwar sei in der Schifffahrtsverordnung keine Führerscheinpflicht für Stand-up-Paddler vorgeschrieben, sagt ein Sprecher der Polizei in Prien am Chiemsee. Manche Bereiche der Seen wie Ruhezonen oder Anlegestellen der Schifffahrt seien für Wassersportler jedoch tabu. „Da stellen wir diese Fahrzeuge bei Kontrollen aber immer wieder fest“, sagt der Polizeisprecher. Zudem dürften die Boards eigentlich nicht im Dunkeln unterwegs sein, weil ihnen ein weißes Rundum-Licht fehlt.

Strenger sind die Regeln am Bodensee, denn dort gilt eine eigene Schifffahrtsverordnung. Darin ist vorgegeben, dass Stand-up-Paddler eine Schwimmweste tragen müssen, wenn sie sich mehr als 300 Meter vom Ufer entfernen. Bei Verstößen drohen auch Bußgelder.  lby

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