Inzidenz unter 50 – und dann?

von Redaktion

Überblick über Lockerungen, wenn die Zahlen weiter sinken

München – Die Sieben-Tage Inzidenz sinkt in den meisten Landkreisen kontinuierlich. In einigen Regionen sind deshalb weitere Lockerungen in Sicht. Liegt der Wert stabil unter 50, greifen neue Regelungen. Ein Überblick:

Welche Regeln gelten bei einer Inzidenz unter 50 für den Einkauf?

Einkaufen ist wieder ohne Schnelltest und Termin möglich. Abstands-Regeln und Maskenpflicht bleiben aber bestehen. Unverändert ist der Einlass-Stopp: Pro zehn Quadratmeter darf ein Kunde in den Laden. Dienstleistungen mit körperlicher Nähe – wie Friseure, Kosmetiker, Tätowierer und Massage-Salons – dürfen ebenfalls Kunden empfangen. Hier sind weiterhin Termine nötig, die Kontaktdaten werden erhoben.

Was gilt in der Gastronomie?

Wer spontan in den Biergarten gehen möchte, kann das bei einer Inzidenz unter 50 wieder tun: Reservierungen für die Außengastronomie sind nicht mehr nötig. Auch die Testpflicht entfällt. Es gibt noch keine Öffnungsperspektive für die Innenbereiche. Wie Ministerpräsident Markus Söder kürzlich erklärte, sei aber zumindest denkbar, dass diese nach den Pfingstferien öffnen könnten, also frühestens ab 7. Juni.

Welchen Sport darf man ausüben?

Im Außenbereich ist Kontaktsport erlaubt. Indoor-Sport darf nur kontaktlos ausgeübt werden. Neu ist: Bei einer Inzidenz unter 50 entfällt die Testpflicht.

Welche Kontaktbeschränkungen gelten?

Fällt die Inzidenz unter 35, sind Treffen von insgesamt drei Hausständen mit insgesamt zehn Personen erlaubt. In Regionen mit einer Inzidenz zwischen 35 und 100 dürfen sich zwei Hausstände mit insgesamt höchstens fünf Personen treffen. In beiden Fällen zählen Kinder unter 14 Jahren nicht mit.

Welche Einrichtungen bleiben trotz Niedrig-Inzidenz geschlossen?

Der Betrieb von Freizeitparks und Indoorspielplätzen ist weiterhin untersagt – das gilt auch für Angebote unter freiem Himmel. Für Discotheken und Nachtclubs gibt es derzeit keine Perspektive. Selbiges gilt für Bordellbetriebe, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen. Fitnessstudios dürfen bei einer Inzidenz unter 100 ihre Sportprogramme nur auf Außenflächen anbieten.

Dürfen Veranstaltungen stattfinden?

Auch bei einer Inzidenz unter 50 gilt das Veranstaltungs- und Versammlungsverbot. Lediglich verfassungsrechtlich geschützte Bereiche wie Gottesdienste und Demonstrationen sind mit Maskenpflicht und Mindestabständen gestattet.

Welche kulturellen Angebote sind möglich?

Es gibt in diesem Bereich keine weiteren Lockerungen: Theater, Konzert- und Opernhäuser sind geöffnet, mit Abstandsregeln, Negativtest und FFP2-Maske. Auch Museen, Zoos, Gärten oder Gedenkstätten kann man besuchen. Unter einer Inzidenz von 50 ist kein Termin nötig.

Wann fällt die Maskenpflicht?

Das ist unklar. Derzeit gibt es keine festen Termine oder Inzidenz-Schwellen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn deutete an, dass „wenn jeder sich problemlos impfen lassen könnte, weil genug Impfstoff für alle da ist“, ein Ende der Maskenpflicht möglich sei.

Was passiert bei noch niedrigeren Inzidenzen?

Hierfür gibt es derzeit keine Angaben. Heißt: Selbst, wenn in einem Landkreis die Inzidenz in den nächsten Tagen unter den Wert von 10 rutscht, gelten dieselben Regelungen wie bei unter 35.

Ab wann gelten die Lockerungen?

Landkreise und kreisfreie Städte müssen die Lockerungen beim Gesundheitsministerium beantragen. Das ist möglich, sobald die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 50 bzw. 35 liegt. Anschließend sind zwei Tage zur Umsetzung vorgesehen. Sprich: Am achten Tag unter der Marke darf weiter geöffnet werden. DOMINIK STALLEIN

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