Sparkassenaffäre kommt wieder vor Gericht

Karlsruhe/Miesbach – Kein Schlussstrich unter der sogenannten Miesbacher Sparkassenaffäre: Das Landgericht München II muss einzelne Punkte aus dem Untreue-Komplex um Geldgeschenke und teure Reisen neu verhandeln. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gestern.

Das Gericht hatte im A

Freitag, 7. November 2025

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