Sparkassenaffäre kommt wieder vor Gericht

von Redaktion

Karlsruhe/Miesbach – Kein Schlussstrich unter der sogenannten Miesbacher Sparkassenaffäre: Das Landgericht München II muss einzelne Punkte aus dem Untreue-Komplex um Geldgeschenke und teure Reisen neu verhandeln. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gestern.

Das Gericht hatte im April 2019 den Ex-Sparkassenchef Georg Bromme zu eineinhalb Jahren, den früheren CSU-Landrat und Verwaltungsratsvorsitzenden Jakob Kreidl zu elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Bromme und die Staatsanwaltschaft legten Revision ein. Während die Anklagebehörde höhere Strafen und die Rücknahme von Teil-Freisprüchen fordert, möchte Bromme eine geringere Strafe. Der Bundesgerichtshof fällte nun ein detailliertes Urteil, wobei laut Gerichtsmitteilung die Revision von Bromme „überwiegend erfolglos“, die der Staatsanwaltschaft „teilweise erfolgreich“ war. Wichtig: Der Vorwurf der Vorteilsgewährung (Bromme) und der Vorteilsannahme (Kreidl) bleibt den beiden ehemals einflussreichen Akteuren der Miesbacher Lokalpolitik auch künftig erspart – es sei richtig gewesen, dass das Landgericht diese Anklagepunkte verworfen habe, stellte der Bundesgerichtshof klar. Kreidls Verteidiger Klaus Leipold zeigte sich damit gestern hochzufrieden. „Ich denke nicht, dass sich am Strafmaß etwas wesentlich ändern wird.“

Unter Bromme als Vorstandschef hatte die Kreissparkasse über Jahre hinweg teure Reisen in Fünf-Sterne-Hotels, Einladungen und Geschenke für Kommunalpolitiker und Verwaltungsräte mitfinanziert. Neu bewertet werden müssen nun zwei Aspekte: ein Abendessen von Landräten, die im Landkreis getagt hatten, wurde laut BGH zu Recht von der Kreissparkasse bezahlt. Hier sprach der BGH die Angeklagten frei. Das muss bei einem neuen Urteil berücksichtigt werden. Ebenso ein zweiter Aspekt: Der BGH sieht es als nicht rechtens an, dass das Landgericht Spenden und Geschenke der Sparkasse etwa für das Büro des Landrats nicht im Urteil berücksichtigt hatte. Eine andere Kammer des Landgerichts muss nun ein neues Strafmaß ermitteln.

Für Kreidl und Bromme geht es auch um die Höhe von Pensionsansprüchen, die erst nach dem endgültigen Urteil festgestellt werden. Für Kreidl könnte das auch mit der kompletten Aberkennung der Pension enden.   dw/dak

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