Die Regeln für die Ferien

von Redaktion

Ein Corona-Schnelltest ist oft obligatorisch

München – Bayern macht sich locker. Ab Freitag, teilweise auch schon früher, ist wieder mehr möglich – gerade auch im Tourismus. Doch es ist nicht leicht, den Überblick über die Vielzahl an Regelungen zu behalten.

Beispiel Außengastronomie. Bei einer Inzidenz unter 50 ist der Besuch im Biergarten ohne Test möglich. Aber es wird noch weiter unterschieden. So dürfen bei einer Inzidenz unter 35 drei Hausstände (insgesamt zehn Personen) zusammensitzen, bei 35 bis 50 nur zwei (maximal fünf Personen). Der Eintritt ist außerdem nur mit einem negativen Corona-Test oder einem Impfnachweis möglich. Dieser Test ist aber nicht notwendig, wenn nur Angehörige eines Hausstands am Tisch sitzen. Beispiel Hotels und Ferienwohnungen: Sie dürfen ab Freitag bei einer Inzidenz unter 100 wieder öffnen. Aber alle 48 Stunden muss ein PCR-Test, ein Schnelltest oder ein Selbsttest unter Aufsicht vorgelegt werden.

Beispiel Ausflugsschiffahrt und Seilbahnen: Auch sie können ab Freitag wieder verkehren. Zur Benutzung muss man aber einen gültigen negativen Corona-Test oder einen Impfpass mit Nachweis der vollständigen Coronavirus-Schutzimpfung mitbringen. Dei Zugspitz-Seilbahn empfiehlt auch ein Online-Ticket, da die Kabinen nicht voll ausgelastet werden können.  mm

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