Hüttenöffnung: Alpenverein kritisiert Vorgaben

von Redaktion

München – Ab dem heutigen Freitag dürfen in Gebieten mit einer Inzidenz unter 100 auch die Berghütten wieder öffnen – sowohl die Außengastronomie als auch für Übernachtungen. Übernachtungsgäste können auch die Innengastronomie nutzen. Der Deutsche Alpenverein (DAV) kritisiert jedoch die verschärften Vorgaben für Hüttenwirte der Staatsregierung.

Die Rahmenbedingungen seien deutlich schlechter als im vergangenen Sommer, teilte der DAV mit. Pro Zimmereinheit sei derzeit nur ein Hausstand zur Übernachtung zugelassen – im Vorjahr waren es noch zwei Hausstände pro Schlafeinheit. Vielen Hüttenwirten werde dadurch die wirtschaftliche Basis entzogen. Es bestehe die Gefahr, dass Pächter dauerhaft abspringen. DAV-Vizepräsident Roland Stierle forderte zudem: „Geimpfte und Genesene sollten bei der Belegung der Schlafplätze gesondert behandelt werden!“

Übernachtungsgäste brauchen in den Hütten grundsätzlich einen negativen Test und eine Reservierung (Ausnahme: geimpft oder genesen). Gäste müssen eigenen Schlafsack, Kopfkissenbezug und Handtuch mitbringen. Bei Mehrtagestouren müssen außerdem Corona-Selbsttests im Gepäck sein. Wanderer, die die Außengastronomie der Hütten nutzen wollen, brauchen bei Inzidenzen von 50 bis 100 einen Test.  mm

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