München – Seit das Grainauer Hotel am Badersee (Kreis Garmisch-Partenkirchen) seine Türen wieder geöffnet hat, begrüßt das Team an der Rezeption die Urlauber nicht nur, sondern bittet sie auch zur Kontrolle. Bei der Anreise müssen Gäste einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen. Alle 48 Stunden müssen sie ihn erneuern. „Der Großteil der Gäste ist sehr gut organisiert. Viele haben ihre Testtermine schon vorab gebucht“, sagt Marketingdirektorin Sonja Wilms. Auch beaufsichtigte Selbsttests sind möglich. „Die sind organisatorisch aber die größte Herausforderung, weil wir dafür Mitarbeiter bereitstellen müssen und den Bedarf noch nicht abschätzen können“, sagt Wilms.
Nur eine Gruppe von Gästen trifft die Testpflicht nicht. „Geschäftsreisende müssen keinen Test vorlegen“, sagt Frank-Ulrich John vom Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga). Was als Nachweis für eine Geschäftsreise gilt, ist nicht genau definiert. „Eine Eigenauskunft reicht im Zweifel aus. Wir empfehlen aber, sich ein Schreiben vom Arbeitgeber zeigen zu lassen.“ Im Hotel genießen Geschäftsreisende und Urlauber schließlich die selben Rechte und nutzen gemeinsam Innengastronomie und Wellnessbereich.
Das Gesundheitsministerium stellt es Hoteliers deshalb frei, von jedem Gast einen Test zu verlangen. Die Testpflicht generell auszuweiten, sei jedoch nicht geplant. Gäste, die beruflich im Hotel übernachten, würden in der Regel keine touristischen Angebote wie Wellness-Einrichtungen nutzen. John geht zudem davon aus, dass die Gruppen ohnehin kaum zusammentreffen: „Geschäftsreisende halten sich doch nicht in einem Berghotel in Grainau auf, eher in einem Holiday Inn in der Stadt.“
Im Hotel am Badersee waren bisher tatsächlich noch keine Geschäftsreisenden zu Gast. „Nächste Woche findet allerdings eine berufliche Erwachsenen-Weiterbildung statt“, sagt Wilms. Zusätzlich zu den Abstands- und Hygieneregeln geht das Hotel daher auf Nummer sicher: Alle Teilnehmer brauchen ein negatives Testergebnis.
Das Münchner Holiday Inn City Center agiert ähnlich. „Bei Konferenzen im Weiterbildungsbereich, bei denen mehrere Personen aufeinander treffen, verlangen wir Tests“, erklärt Vertriebsdirektorin Christiane Göthlich. „Da sind wir lieber strenger als das Regelwerk und sichern uns ab.“ Und viele Firmen sind strenger als das Gesundheitsministerium, denn sie machen die Tests zur Buchungsvoraussetzung. „Unsere Tagungsgäste bekommen das Essen im eigenen Bereich serviert – so mischen sie sich nicht mit den anderen Gästen.“ Einzelnen Geschäftsreisenden gewährt Göthlich jedoch einen „Vertrauensvorschuss“ – und setzt darauf, dass Arbeitgeber ihre Angestellten regelmäßig testen lassen. „Die Erfahrung zeigt, dass Geschäftsreisende das Ansteckungsrisiko nicht erhöhen. Sie müssen ja zu jedem ihrer Termine einen Test mitbringen“, sagt John.
Die diffuse Regelung rund um das Testprozedere trifft auch kleinere Hotels auf dem Land. Trotzdem plädiert Theresa Albrecht vom Hotel zur Post in Rohrdorf (Kreis Rosenheim) nicht für eine generelle Testpflicht für Geschäftsreisende: „Nach 30 Wochen Zwangsschließung muss es endlich weitergehen – mit leicht verständlichen Regeln für die Gäste.“ Eigenverantwortung sei gefragt. Albrecht will nur in Einzelfällen um Nachweise bitten: „Bei einem Geschäftsreisenden mit Kind und Kegel würde ich einen Test verlangen.“