Starnberg/München – Die Frage, ob auch bei niedrigen Inzidenzen in der Außengastronomie Kontaktdaten erhoben werden müssen, sorgt in einigen Landkreisen für Verwirrung. So hatte das Landratsamt Starnberg schon Pfingsten wegen der niedrigen Infektionszahlen eine Erleichterung beantragt – unter anderem für die Öffnung der Außengastronomie ohne Testnachweis und Kontaktdatenerhebung. Dafür gab es auch eine Genehmigung. Nun müssen die Daten doch wieder erhoben werden, das Gesundheitsministerium hatte am Freitag in einem Schreiben an Landrat Stefan Frey eine Änderung der Regeln verlangt. Frey reagierte gelassen: „Weder die Gastronomie noch die Menschen wird das hart treffen. Das hat sich ja mittlerweile eingespielt“, sagte er. Andere Landkreise wie zum Beispiel Dachau hatten bisher trotz niedriger Inzidenzwerte die Kontaktdatenerhebung beibehalten.
Der Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur hat sich gestern mit einem Offenen Brief an Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) gewandt und mehr Lockerungen in der Gastronomie gefordert. Unter den derzeitigen Auflagen sei die Öffnung der Außenbereiche für viele Gastronomen schlicht nicht machbar, betont die Geschäftsführerin Ursula Zimmermann. „Wir können die Regelungen und Beschränkungen beim besten Willen nicht mehr nachvollziehen.“ Der Verein fordert eine Öffnung von Außen- und Innengastronomie unabhängig von der Inzidenz. Im Freien müsse die Testpflicht komplett wegfallen, im Innenbereich bei einer Inzidenz unter 50. Außerdem müssten die Kontaktbeschränkungen auf zehn Personen gelockert werden. mm