Starnberg – Sechs Jahre nach dem Tod eines 13-Jährigen beim Rudertraining auf dem Starnberger See müssen sich die damaligen Betreuer des Buben vor Gericht verantworten. Am 21. Juni beginnt der Prozess gegen sie, wie das Amtsgericht Starnberg bestätigte. Der Vorwurf: fahrlässige Tötung durch Unterlassen. Bis heute ist nicht genau geklärt, was im April 2015 geschah. Der Ruderanfänger kenterte abseits der Gruppe und ertrank. Sein Fehlen wurde erst bemerkt, als sein Vater ihn abholen wollte. lby