Kirchenasyl gewährt: Ordensschwester verwarnt

von Redaktion

Würzburg – In einem Prozess um Kirchenasyl hat das Amtsgericht Würzburg gegen eine Ordensschwester des unterfränkischen Klosters Oberzell eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen – wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt. Als Auflage muss Schwester Juliana 500 Euro zahlen.

Es liege eine vorsätzliche, rechtswidrige Tat vor, urteilte der Würzburger Amtsrichter René Uehlin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und richtet sich nur gegen einen der beiden vorgeworfenen Fälle. Der andere Fall wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen offener Fragen vorläufig eingestellt.

Die Oberzeller Franziskanerinnen hatten in den Jahren 2019 und 2020 jeweils eine Nigerianerin ins Kloster in Zell am Main (Kreis Würzburg) aufgenommen. Die Frauen seien vor Menschenhändlern geflohen, die sie zur Prostitution gezwungen hätten, berichtete Schwester Juliana, die Menschenrechtsbeauftragte des Klosters, vor Gericht.

Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche hat das Urteil als „fatales Signal“ kritisiert. Es sei kein Verbrechen, Menschen in ausweglosen Situationen zu helfen, betont die Arbeitsgemeinschaft gestern in einer Pressemitteilung. epd

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