Corona: Das gilt jetzt in Bayern

von Redaktion

VON C. HOEFER, U. VOGLER UND M. DONHAUSER

Kontakte: Private Treffen sind wieder in einem etwas größeren Rahmen möglich. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen sich ab Montag zehn Menschen aus drei Haushalten treffen – plus vollständig Geimpfte und Genesene. Bislang waren nur fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Bei einer Inzidenz unter 50 bleibt es laut Söder bei zehn Menschen, es gebe allerdings keine Haushaltsbeschränkung mehr.

Auch bei Geburtstagsfesten und anderen Veranstaltungen wie Hochzeiten, Beerdigungen aber auch Vereinssitzungen gibt es künftig wieder mehr Möglichkeiten. So dürfen sich bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 unter freiem Himmel maximal 50 Menschen treffen, die allerdings getestet sein müssen. In Innenräumen ist die Beschränkung 25 Teilnehmer. Bei einer Inzidenz unter 50 werden diese Zahlen verdoppelt (zuzüglich Geimpfte und Genesene), zudem sind keine Tests nötig.

Gastronomie: Gastwirte dürfen wieder auftischen – auch drinnen. Eine Sperrstunde gilt ab 24 Uhr, nicht mehr bereits ab 22 Uhr. In Gegenden, wo die 7-Tage-Inzidenz über 50 liegt, ist ein negativer Test erforderlich, wenn man sich mit Personen an einen Tisch setzt, die nicht dem eigenen Hausstand angehören. Auf dem Weg zum Tisch oder zur Toilette gilt Maskenpflicht. Reine Schankwirtschaften bleiben zu.

Handel: Auch beim Handel gehen die Türen auf. Bei einer Inzidenz unter 100 – also derzeit in ganz Bayern – gibt es keine Testpflicht und keinen Zwang zur Vorbestellung mehr. Allerdings gelten weiterhin Beschränkungen bezüglich einer maximalen Zahl von Kunden. Auf jeweils zehn Quadratmeter darf nur ein Kunde kommen. Auch die Händler auf Wochenmärkten dürfen wieder alles verkaufen, nicht nur Lebensmittel.

Freizeit: Freizeitparks, Saunabetriebe, Bäder, Indoorspielplätze, Solarien – all das ist ab Montag wieder möglich. Analog zu Regelungen in anderen Bereichen ist bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ein negativer Test Voraussetzung für den Besuch. Im Freien entfällt die Maskenpflicht. Bei Flusskreuzfahrten gilt die Testpflicht generell bei jedem Landgang in Bayern. Geschlossen bleiben dagegen weiterhin Diskotheken und Clubs – genauso wie Bordelle.

Kultur: Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel dürfen künftig bis zu 500 Zuschauer beiwohnen – nicht nur auf festen Bühnen, sondern auch in Hallen und Stadien, sofern genug Platz ist. In Musikschulen gibt es wieder Gruppenunterricht.

Sport: Alle Arten von Sport sind im Freien und in der Halle wieder möglich. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 brauchen die Teilnehmer einen negativen Test. Bei Amateursportveranstaltungen dürfen bis zu 500 Zuschauer dabei sein, sofern es eine feste Bestuhlung gibt.

Bildung: In den Schulen gibt es überall dort, wo die Inzidenz unter 50 liegt, nach den Pfingstferien wieder fast normalen Präsenzunterricht. In Kreisen und Städten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 soll dies vom 21. Juni an der Fall sein. Die gleiche Regelung wurde für Kindertagesstätten getroffen. Auch in den Hochschulen sollen noch im Sommersemester wieder Präsenzveranstaltungen möglich sein. In den Schulen herrscht noch Maskenpflicht, für den Sportunterricht wird diese ausgesetzt. Die Schulkinder müssen auch weiterhin zweimal pro Woche einen Selbsttest machen.

Pflegeheime: Nach monatelangen massiven Besuchsbeschränkungen in den Pflegeheimen werden viele Pflegebedürftige nun wieder leichter Angehörige und Freunde empfangen können. In Gebieten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 herrscht ab Montag keine Testpflicht für die Besucher mehr. Bislang musste das Personal die meisten Gäste zunächst auf Corona testen und durfte die Besucher erst nach dem Vorliegen des Ergebnisses des Schnelltests ins Haus lassen.

Auch das Gemeinschaftsleben in den jeweiligen Einrichtungen wird wieder etwas mehr zur Normalität zurückkehren. Bei einer Inzidenz unter 50 sind Treffen von 25 Menschen in Innenräumen und von 50 Personen im Freien möglich. In den vergangenen Monaten durften die Bewohner sich oftmals noch nicht einmal zum Essen im Speisesaal treffen.

Gottesdienste: Der Oberhirte, Kardinal Reinhard Marx, will abtreten, aber die Gläubigen dürfen wieder singen. Das Gesangsverbot in Bayerns Kirchen gehört ab kommender Woche der Vergangenheit an. Allerdings müssen in den Kirchen weiter Masken getragen werden. Bei Freiluftgottesdiensten entfällt auch die Maskenpflicht.

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