Schnapsbrennerei mit Provokationseffekt

von Redaktion

VON CHRISTOF SCHNÜRER

Mittenwald – In ihrem Newsletter werben die Hauptaktionäre der Karwendelbahn unter anderem mit „Deutschlands höchster Brennerei“. Sie haben auf 2244 Metern Höhe wie angekündigt eine Schnapsbrennerei in der Berggaststätte installiert. In vier bis sechs Wochen soll dort Whiskey gebrannt werden, so die Ankündigung. Einen Bauantrag gab es nicht. Vorstand Wolfgang W. Reich und seine Geschäftsfreunde liegen seit Jahren mit der Marktgemeinde Mittenwald (Landkreis Garmisch-Partenkirchen) im Clinch – und habe einmal mehr Tatsachen geschaffen und das Landratsamt provoziert. Auf eine Anfrage unserer Zeitung reagierten sie nicht. Landratsamt-Sprecher Stephan Scharf bestätigt, dass bis jetzt kein Bauantrag eingereicht wurde.

Und die Kraftprobe mit den Behörden geht weiter. Denn die Sachverständigen des Landratsamtes konnten die Destillationsanlage nicht in Augenschein nehmen. Die Gondelfahrt nach oben wurde ihnen nicht gestattet. Rechtlich ist das statthaft, wie Scharf erklärt. Der Bauaufsichtsbehörde könne zwar kein Hausverbot erteilt werden. „Die Befugnisnorm verpflichtet den Eigentümer jedoch nur zur Duldung des Betretens und nicht dazu, die Bauaufsichtsbehörde aktiv – zum Beispiel mit einer Seilbahn – zu befördern.“

Als vor wenigen Wochen das Tragseil der Bahn überprüft werden musste, konnten die Vertreter der Seilbahnaufsicht der Regierung von Oberbayern allerdings völlig problemlos ihrer Arbeit nachgehen.

Das Kräftemessen mit den Behörden wird wohl noch in eine zweite Runde gehen. Denn die Schnapsbrennerei braucht neben der Baugenehmigung und diversen Gewerbeauflagen auch eine Befreiung von der Schutzgebietsverordnung, erklärt der Landratsamt-Sprecher. Das Zollamt Ulm hingegen hat keine Bedenken und die eingereichten Unterlagen positiv beschieden. Das ist allerdings nicht verwunderlich. Denn an Spirituosen verdient auch der Staat nicht unerheblich..

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