München – In den vergangenen Tagen gab es widersprüchliche Meldungen zu einer Testpflicht für Besuche in Pflegeheimen und Behinderten-Einrichtungen. Das Gesundheitsministerium hat die Vorgaben nun konkretisiert. Besucher müssen nur in Landkreisen und Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz über 50 liegt, einen negativen Coronatest mitbringen, wenn sie Bewohner besuchen wollen. Vollständig Geimpfte und Genesene sind von dieser Nachweispflicht grundsätzlich befreit. In Oberbayern liegen alle Landkreise und Städte unter 50. Bayernweit liegen nur die Kreise Günzburg (50,4) und Neu-Ulm (54,8) noch knapp über der Marke.
Die erleichterten Besuchsregeln sollen ein Schritt zu mehr Normalität in den Einrichtungen sein, betonte Gesundheitsminister Klaus Holetschek. Gemeinschaft, Beisammensein und Austausch solle wieder einfacher möglich sein. Für Bewohner und Mitarbeiter sowie geimpfte und genesene Besucher entfällt zudem die FFP2-Maskenpflicht, sie müssen lediglich medizinische Masken tragen. Vertretbar sei das, so Holetschek, weil die Impfquote der Bewohner bei über 80 Prozent liegt. Die Möglichkeit, auf die FFP2-Masken zu verzichten und stattdessen den medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu verwenden, sei für das Personal eine große Erleichterung im Alltag. kwo