Memmingen – Im Fall des wegen des Verdachts sexueller Grenzüberschreitungen freigestellten hochrangigen Geistlichen aus dem Bistum Augsburg ist nun klar, dass es sich um den Dekan von Memmingen handelt. Der Anwalt des Priesters teilte unter dem Titel „Freistellung des Memminger Stadtpfarrers und Dekans“ mit: Grund für die Einleitung der Ermittlungen der örtlichen Staatsanwaltschaft „ist ein Anfangsverdacht strafbarer sexualbezogener Handlungen an einer einzelnen Person, bei der es sich um eine volljährige Frau handelt, die sich beim Missbrauchsbeauftragten der Diözese Rottenburg-Stuttgart gemeldet hat“.
Weiter hält der Anwalt fest: „Ein Anfangsverdacht ist die geringste Stufe eines Verdachts, dem in einem Ermittlungsverfahren nachzugehen ist. Mit welchem Ergebnis das Ermittlungsverfahren enden wird, ist derzeit offen.“ Es gelte die Unschuldsvermutung. Die kirchlicherseits eingeleiteten Ermittlungen und die Freistellung des Dekans und Pfarrers von seinen Aufgaben beruhten auf einer zwingenden Vorgehensweise nach kirchenrechtlichen Vorschriften. „Eine Aussage, ob die gegen meinen Mandanten erhobenen Vorwürfe zutreffen, kann aus dieser Vorgehensweise nicht abgeleitet werden.“ Das Bistum Augsburg erklärt, jedwede Bewertung der Vorgänge obliege der Staatsanwaltschaft und der Glaubenskongregation in Rom. Generalvikar Harald Heinrich sagte: „Wir nehmen den Fall sehr ernst.“ mm/kna