Asylhelfer wollen Impfskepsis abbauen

von Redaktion

VON KATRIN WOITSCH UND THOMAS STEINHARDT

München – Während des Lockdowns galt für die Flüchtlingsunterkünfte in Bayern ein strenges Besuchsverbot. Die meisten ehrenamtlichen Helfer sind im Rentenalter – und waren damit besonders gefährdet, schwer an Corona zu erkranken. Inzwischen hat sich die Lage beruhigt, sehr viele Ehrenamtliche sind vollständig geimpft. Doch im Landkreis Fürstenfeldbruck dürfen sie immer noch nicht zurück in die dezentralen Unterkünfte. Die Bewohner dürfen die Heime zwar verlassen, am Betretungsverbot will das Landratsamt jedoch festhalten. Das Infektionsgeschehen sei trotz der stark gesunkenen Zahlen (der Kreis Fürstenfeldbruck hatte gestern eine Inzidenz von 10,5) noch nicht lokal eingrenzbar.

Der Asylhelfer Ibrahim El-Mahgary kann über diese Begründung nur den Kopf schütteln. „Ich habe mich umgehört“, sagt er. „Ich habe von keinem anderen Landkreis gehört, in dem noch immer ein striktes Besuchsverbot für die Unterkünfte gilt.“ Für die Asylunterkünfte in Fürstenfeldbruck gelten strengere Beschränkungen als für Pflegeheime, sagt er. Die Bewohner werden dadurch diskriminiert, findet er. „Und unsere ehrenamtliche Arbeit wird erheblich eingeschränkt.“

Die ist zur Zeit sehr wichtig, erklärt El-Mahgary. Denn bei vielen Flüchtlingen ist die Angst vor einer Impfung groß. Es kursieren viele Falschinformationen, berichtet er. Einige hätten Angst, durch die Impfung unfruchtbar zu werden, viele seien durch die anfänglichen Verwirrungen um die Impfstoffe skeptisch geworden. In Fürstenfeldbruck sind erst knapp 30 Prozent der Geflüchteten mindestens einmal geimpft. „Wir Helfer könnten Überzeugungsarbeit leisten“, sagt El-Mahgary. Denn die Geflüchteten hätten Vertrauen zu den Ehrenamtlichen – und würden auf ihren Rat hören.

Das berichten auch die Asylhelferin Claudia Steinke aus Tutzing (Kreis Starnberg). „Das Thema Impfen ist sehr sensibel. Vertrauenspersonen sind für die Geflüchteten jetzt sehr wichtig.“ Auch sie hat viele Vorurteile über die Impfungen gehört in den vergangenen Wochen. „Bei vielen Menschen ist die Angst groß, sie könnten leichter abgeschoben werden, sobald sie geimpft sind“, berichtet Steinke. Sie hat viel erklärt – zum Beispiel, dass eine Impfung ein Beitrag zur Gemeinschaft ist und Geflüchteten eher positiv als negativ ausgelegt wird. Ihrer Erfahrung nach haben diese Gespräche vielen Menschen die Impfangst genommen. Im Kreis Starnberg gibt es allerdings längst keine Betretungsverbote mehr für Asylunterkünfte.

Bayernweit wird nicht erfasst, wie viele Asylbewerber sich bereits zu einer Impfung entschieden haben. Es bestehe keine Meldepflicht gegenüber der Unterkunftsverwaltung, erklärt ein Sprecher der Regierung von Oberbayern. Die Sammelimpftermine mit mobilen Teams in einigen Unterkünften seien aber gut angenommen worden, es sollen weitere folgen. Auch dazu liegen der Regierung aber keine Zahlen vor. Die Mitarbeiter der Unterkünfte und die Sozialberater würden viel Aufklärungsarbeit leisten, erklärt der Sprecher. In einigen Unterkünften fanden auch Info-Veranstaltungen mit Dolmetschern statt, berichtet Sarah Weiss, die bei der Diakonie München und Oberbayern für den Bereich Flucht und Migration zuständig ist. „Einige Geflüchtete sind durch die Debatten über den Impfstoff skeptisch“, sagt auch sie. Gerade Bewohner mit Vorerkrankungen haben in der Regel aber bereits einen Hausarzt in Deutschland und werden auch dort beraten. Trotzdem seien viele verunsichert.

Die Helfer aus Fürstenfeldbruck wollen deshalb nicht hinnehmen, dass sie auch weiterhin nicht in die Unterkünfte dürfen. Sie denken bereits über eine Klage nach. Allerdings habe das Landratsamt vor wenigen Tagen Verhandlungsbereitschaft signalisiert. „Wir sollen nun Vorschläge machen, wie wir die Besuche in den Unterkünften sicher regeln würden“, berichtet El-Mahgary. Das war schnell erledigt. Die Helfer könnten sich Anmeldungen mit Begründungen vorstellen und wollen auch Protokoll führen, wen sie besucht haben, damit alle Kontakte nachverfolgbar sind. Eigentlich, findet El-Mahgary, gibt es dann kein Argument mehr für ein striktes Besuchsverbot.

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