Missglückte Hinrichtung

von Redaktion

Eine Freisinger Grusel-Geschichte aus dem 18. Jahrhundert

Als Pfarrer Johann Jakob Pämer aus Fürholzen wieder einmal in Freising weilt, kommt es zu einer Begegnung mit einem Franziskaner, der ihm eine unglaubliche Geschichte erzählt. Pämer ist so beeindruckt, dass er sie in seinem Tagebuch festhält. Es befindet sich heute in der Handschriftenabteilung der Bayerischen Staatsbibliothek. Danach soll sich Folgendes zugetragen haben:

Am 20. Dezember 1748 wird der Ordensmann als Beichtvater zu einer Hinrichtung in Freising einbestellt. Für die Hinrichtung – durch den Strang – verurteilt ist ein unbekannter Soldat, den man wegen „verybter Diebställ“ in der Stadt aufgegriffen und dabei festgestellt habe, er sei bereits „zu Salzburg verhaftet und mit dem Bugglbrand signirt“. Mit dem Brandzeichen auf dem Rücken galt der Angeklagte als geächtet und für immer seines Landes oder seiner Stadt verwiesen. In Freising zum Beispiel wurde zu jener Zeit ein ertappter Dieb an den Pranger gestellt und vom Scharfrichter der Buchstabe „F“ (= Fur, Dieb) in den Rücken aufgebrannt. Dann folgten Rutenstreiche und anschließend wurde er nach dem Schwur, die Stadt nicht mehr zu betreten, ausgewiesen.

Trotz seiner misslichen Lage kann der Gebrandmarkte nicht bewegt werden, seinen Namen, seine Herkunft und seine Abstammung zu verraten, worauf man ihn ohne große Umschweife vor Gericht stellt, verurteilt und zur Richtstätte führt. Nach einem kurzen Gebet samt Beichte steigt er zusammen mit dem Scharfrichter die Leiter zum Galgen hinauf. Oben angekommen, legt ihm der Henker sogleich die Schlinge um den Hals und stößt ihn in geübter Weise von der Leiter. Doch „weillen der strang gebrochen, fiel dieser schon gehenkter“ vom Galgen auf den Boden.

Der nun am Boden liegende Verurteilte habe kurz das Bewusstsein verloren. Dann sei er wieder zu Kräften gekommen und habe noch einmal zu beichten begehrt. Nachdem aber „die Scharfrichter schon mit 2 andern strangen versehen geweßt und parat, ihn wiederumb hinaufzuknipfen oder woll gar aufm Boden zu ertrosseln“, hätten ein paar Studenten, die sich unter den Schaulustigen befanden, den Mann auf ein Pferd gepackt und ihn zum Kloster Weihenstephan entführt. Keiner der ebenfalls anwesenden Freisinger Grenadieren sei eingeschritten.

In der Zwischenzeit wird vom Bannrichter Dr. Mayr, der das Todesurteil gesprochen und die Hinrichtung geleitet hat, der Hofkanzler benachrichtigt. Erzürnt ordnet „S. Gnaden Herr Hofcanzler“ die unverzügliche Rückholung an. Doch alle Mühe ist vergebens. Wie Pfarrer Pämer vom Franziskaner später erfährt, soll der Prälat von Weihenstephan den Geflüchteten „in die freyung“ aufgenommen und „gleich schen funkhlnei geklaithet“ haben. Nach Aussage des Geistlichen habe dieser zarte, feine Hände gehabt, was „mehr auf was adeliches als gemaines“ hindeute. Kurze Zeit später begleitet der Prälat seinen Schützling – „wiewohl nit gar gern“ – noch ein Stück des Weges in die Freiheit. Der Eintrag Pämers endet mit der Bemerkung, Gott möge dem Malefikanten nun hoffentlich die Einsicht verleihen, in Zukunft ein besseres Leben zu führen.

Ergänzend zu dieser Geschichte sei noch angefügt, dass der Standort des Galgens ab 1709 auf eine weithin sichtbare Anhöhe an der alten Haindlfinger Straße (heute Prinz-Ludwig-Straße 33) in Freising außerhalb der Stadtmauer verlegt worden war. Die Anhöhe galt als idealer Platz für die Gehängten, wo sie zur Abschreckung der Betrachter oft solange am Galgen baumelten, bis sie von selbst herunterfielen. Als Scharfrichter bei der besagten Hinrichtung fungierte der vier Jahre zuvor (1744) installierte Johann Georg Hörmann, der seinen Dienst als Wasenmeister (Abdecker), Hundehalter für das Oberjägermeisteramt und Scharfrichter mit dem Nachweis einer hohen Qualifikation angetreten hatte.

Erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts gab es in Freising keine Hinrichtungen mehr. Die Todesurteile wurden fortan in München vollstreckt. 1808 wurde der morsche Galgen abgebrochen. Mitte 19. Jahrhundert geht der einstige Hochstiftbesitz an den Abdecker Joseph Schiller über, der ihn unter dem Hofnamen „Schillerbauer“ weiterführt. Bald darauf erscheint das Anwesen nur mehr als Landwirtschaft. 1988 erfolgte der Abriss, trotz Denkmalschutz. ERNST KELLER

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