München – Herbert T. (67) setzt zwei Brillen übereinander, wenn er eine Nachricht in seinem Handy liest. Seit 40 Jahren ist er Schausteller auf der Wiesn. „Mit Menschen kenne ich mich aus“, sagt er. „Meine Nachbarin kenne ich schon lange. Es war klar, dass sie ärztliche Hilfe braucht.“
Dennoch kümmerte sich der 67-Jährige, der Am Hart wohnt, um Jasmin G. Seinen fürsorglichen Einsatz bezahlte er aber fast mit dem Leben: Die 34-Jährige stach Herbert T. ein Messer in den Bauch, den Angriff überlebte er im vergangenen Sommer nur knapp. Jetzt arbeitet das Landgericht den Fall auf.
Im Gerichtsflur rückt T. seine beiden Brillen zurecht, er schaut auf den Brief mit der Ladung, dann geht er zu Saal B 173. „Sie stand in Bettzeug vor meiner Wohnung und fragte, ob sie bei mir übernachten kann. Sie wirkte verwirrt und sehr traurig“, berichtet der Schausteller im Zeugenstand.
An den 14. Juni 2020 erinnert sich Herbert T. noch genau. Erst sei er überrascht gewesen, doch das Mitleid überwog am Ende. „Ich dachte mir immer, von Mensch zu Mensch, irgendjemand muss dieser Frau doch helfen. So jemand kann man nicht einfach alleine lassen.“ Tagelang hatte er sich um die psychische Kranke gekümmert und auch für sie gekocht. „Sie war eine fröhliche Frau. Aber als sie von einem Job aus England zurückgekehrt war, starb ihre Mutter. Das hat sie nicht verkraftet.“
Hilfe von Fachleuten lehnte die 34-Jährige aber ab – und suchte Halt bei ihrem Nachbarn, der für sie wie ein väterlicher Freund war. „Ich ließ sie ein paar Mal auf meinem Schlafsofa im Wohnzimmer übernachten, hatte aber keinerlei sexuelle Motive“, sagt Herbert T. Doch er erkannte schnell, dass es so nicht weitergehen kann. „Ihr ging es immer schlechter. Ich sagte zu ihr: Du musst in ein Krankenhaus. So gerne ich würde: Ich kann dir leider nicht helfen.“ Doch genau dort landete dann wenig später er selbst: „Plötzlich wurde sie aggressiv und griff sich ein Handwerkermesser, das auf meinem Tisch lag.“ Der Stich verletzte den Schausteller am Darm, er musste notoperiert werden.
„Es war knapp“, sagt T. später auf dem Gerichtsflur. Noch heute habe er dicke Narben und einen künstlichen Darmausgang – Folgen des Messerangriffs seiner Nachbarin. Ihre Entschuldigung nahm der Schausteller an und wünschte ihr alles Gute. Seit Sommer 2020 sitzt Jasmin G. in der Psychiatrie. Am Landgericht geht es jetzt um ihre dauerhafte Unterbringung. Am Mittwoch will das Gericht seine Entscheidung verkünden. Herbert T. wird dann zu Hause sitzen, in seiner Wohnung Am Hart. Auf den Vorfall, der ihn beinahe das Leben gekostet hätte, schaut er nicht bedauernd zurück. „Meine Einstellung werde ich behalten“, sagt er. „Man muss einander helfen.“
ANDREAS THIEME