Der Prozess um einen Raubmord an einem Pflegebedürftigen im Allgäu wird nicht neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat eine Revision des Urteils am Landgericht Kempten weitgehend als unbegründet verworfen. Ein 29-Jähriger war dort wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil er nach einem Raubüberfall im März 2020 sein herzkrankes, fast blindes und gehbehindertes Opfer in dessen Wohnung gefesselt und geknebelt zurückgelassen hatte. Der Mann erstickte Stunden später qualvoll. Der Syrer hatte während des Verfahrens bestritten, in der Wohnung des Opfers gewesen zu sein. lby
Weil er sein Handy verloren hat, ist ein Randalierer selbst bei der Polizei aufgetaucht. Der 21-Jährige war am Dienstag ohne Ticket und Maske im Zug kontrolliert worden. Ausweisen wollte er sich mit einer fremden Krankenversicherungskarte. Auf die Anweisungen einer Zugbegleiterin reagierte er mit „obszönen Beleidigungen und Spuckattacken“. Am Kulmbacher Bahnhof stieg der 21-Jährige aus und floh, vergaß jedoch sein Handy im Zug. Als er sich bei der Bundespolizei danach erkundigte, lag bereits eine Anzeige gegen ihn vor. lby