München – „Wenn ich dich sehe, muss ich kotzen!“, schrieb ein Schüler der 13-jährigen Realschülerin Bianca in den Klassenchat. Was kann dagegen getan werden und welche Strafen erwarten Jugendliche bei kriminellen Aktivitäten im Netz?
Die Antworten darauf weiß Jugendrichter Hilmar Buch, dem regelmäßig ähnliche Fälle auf den Tisch kommen. Von einem Gespräch mit den Eltern bis hin zum Jugendgefängnis sei von Fall zu Fall alles möglich, erklärte er bei der Präventionsveranstaltung „Mach dein Handy nicht zur Waffe“ des bayerischen Justizministeriums im Münchner Amtsgericht.
Den Schülern des Privat- Gymnasiums Huber München und der Glonntal-Realschule Odelzhausen gab er den Rat: „Fragt euch vorher immer: Würde ich das ohne Handy auch tun?“ Daran dachte wohl ein anderer Jugendlicher nicht, wie der Münchner Schüler Olivier erzählt: „Ein Mitschüler hat einfach ungefragt für einen Lehrer einen Instagram-Account mit Fotos erstellt.“ Die Schule schritt ein, das Profil wurde gelöscht und die Eltern informiert.
Seit Jahren gibt es Präventionsveranstaltungen gegen den Missbrauch von Handys – aber trotzdem steigen die Fallzahlen. Seit 2018 hat sich allein die Zahl der Verfahren wegen Kinderpornografie von gut 1300 auf weit über 7000 fast versiebenfacht, wie Justizminister Georg Eisenreich (CSU) sagte. Das kann Richter Buch nur bestätigen. Dass etwa Jugendliche Nacktbilder der ehemaligen Freundin an Bekannte versenden, ist kein Einzelfall. „Damit macht sich nicht nur der Absender strafbar, sondern auch jeder Empfänger danach“, erklärt er. Denn all jene werden damit zu Besitzern von Kinderpornografie.
Andere Schüler möchten „cool“ in Nachrichtengruppen rüberkommen oder einfach dazugehören. Dafür beleidigen sie dort andere – oder versenden sogar Bilder von Hakenkreuzen. Beides, meint der Jugendrichter, würden die wenigsten mit einem ausgedruckten Foto oder mit einem Brief in Papierform tun.
Um sich am Handy nicht strafbar zu machen, käme nach der „Echte-Welt-Kontrollfrage“, wie Buch sie nennt, der zweite Schritt: sich in das Opfer hineinversetzen. Die Geschädigten sollten null Toleranz zeigen und sich wehren. Indem sie sich einem Erwachsenen anvertrauen, wie etwa den Eltern oder den Vertrauenslehrern. Und dann gegebenenfalls bei der Polizei Anzeige erstatten. Denn bereits eine Beleidigung ist strafbar.
Schülerin Bianca hatte damals völlig richtig gehandelt: „Ich bin mit diesen Nachrichten zu unserer Schulleitung gegangen, die haben wiederum die Eltern verständigt und etwas dagegen unternommen“ sagt sie und grinst.