Maskenurteil: Ermittlungen eingestellt

von Redaktion

München/Weilheim – Das Urteil machte Schlagzeilen: Eine Familienrichterin am Amtsgericht Weilheim hatte ein Kind von der Pflicht, in seiner Schule eine Maske zu tragen, befreit. Dadurch geriet sie selbst ins Visier der Justiz – zumindest zeitweise. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft die Vorermittlungen wegen Rechtsbeugung gegen die zuständig Richterin abgeschlossen und eingestellt. „Soweit Strafanzeigen gegen die Richterin am Amtsgericht erstattet wurden, wurde diesen keine Folge gegeben“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München II.

Die Ermittlungsbehörde hatte Anzeigen gegen die Familienrichterin geprüft. Diese hatte ein Kind nach einer Klage der Eltern Mitte April von der wegen der Corona-Pandemie herrschenden Maskenpflicht befreit. Das Mädchen besucht die kirchliche Realschule in Schlehdorf (Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen). In dem Beschluss ordnete das Gericht an, dass die Schulleitung dem Kind nicht mehr das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auf dem Schulgelände vorschreiben darf.

Die Richterin entschied auch, dass das Kind nun wegen des Urteils nicht in der Klasse isoliert werden dürfe. Grundsätzlich wurde durch die Gerichtsentscheidung aber nicht die entsprechende Verordnung gekippt. Denn für eine solche rechtliche Überprüfung wäre nicht das Amtsgericht zuständig, sondern die Verwaltungsgerichte.

Auch im thüringischen Weimar hatte das Familiengericht gegen die Maskenpflicht an zwei Schulen entschieden und damit bundesweit Schlagzeilen gemacht. Bei einem Richter hatte die zuständige Staatsanwaltschaft sogar eine Hausdurchsuchung angeordnet. Das Thüringer Bildungsministerium hatte schon gleich nach dem Beschluss des „gravierende verfahrensrechtliche Zweifel“ an der Entscheidung angemeldet.

Das bayerische Kultusministerium hatte ebenfalls darauf hingewiesen, dass es sich um eine familiengerichtliche Einzelentscheidung handelt. Der Beschluss habe keine Auswirkungen auf bestehende Infektionsschutzmaßnahmen an den Schulen im Freistaat. Die Regelungen seien auch vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof als rechtmäßig eingestuft worden. Maßnahmen wie etwa die Maskenpflicht würden deshalb für alle Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler unverändert gelten.  mm/lby

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