München – Die SPD im Bayerischen Landtag wirft der Staatsregierung Untätigkeit beim Thema steigende Pflegeheim-Kosten vor. „Für Familien und Pflegebedürftige ist es in Bayern besonders teuer: Die Zuzahlungen im Freistaat liegen über dem Bundesdurchschnitt und haben sich in den letzten dreieinhalb Jahren um über 20 Prozent erhöht“, erklärte SPD-Gesundheitsexpertin Ruth Waldmann. Grund dafür seien vor allem die hohen Kosten für die Investitionen. Sie machten in Bayern fast 20 Prozent der Zuzahlungen in Pflegeheimen aus, die neben der reinen Pflege, Unterkunft und Essen von Pflegebedürftigen und Angehörigen zu zahlen seien.
Die Kosten für die Investitionen setzten sich aus Renovierungen, Um- und Neubauten zusammen, erläuterte die SPD-Politikerin. Sie appellierte an die Staatsregierung, diese stärker zu fördern. „Auch Krankenkassen und das Bundesgesundheitsministerium geben uns Recht.“ Eine starke Beteiligung der Länder an den Investitionskosten hülfe Pflegebedürftigen und ihren Familien maßgeblich.
Waldmann warf dem bayerischen Gesundheitsministerium vor, die Verantwortung auf Berlin zu schieben. Doch auf Bundesebene seien bereits die ersten Schritte zur Entlastung eingeleitet worden. Die jüngst beschlossene „kleine Pflegereform“ reduziere die Eigenanteile der Heimbewohner und -bewohnerinnen. Somit sinke der Eigenanteil für die reine Pflege im ersten Jahr um fünf Prozent, im zweiten Jahr um 25 Prozent, im dritten Jahr um 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 70 Prozent. Die Bundesregierung habe vorgelegt, es werde also höchste Zeit, dass die Staatsregierung nachziehe.
Das bayerische Gesundheitsministerium weist die SPD-Kritik zurück. Der Vorwurf der Untätigkeit sei falsch, sagte ein Sprecher gestern. Mit dem Förderprogramm „Pflege So Nah“ unterstütze der Freistaat Investitionen in Pflegeeinrichtungen und entlaste Pflegebedürftige bei den Eigenanteilen. Lägen die durch den Pflegebedürftigen zu tragenden Investitionskosten im bundesdeutschen Durchschnitt bei 461 Euro, seien es in Bayern nur 415 Euro.
Der Sprecher fügte hinzu, der Bedarf der Entlastung durch die Pflegeversicherung werde in diesem Vergleich deutlich: „Liegt der einrichtungseinheitliche Eigenanteil an pflegebedingten Aufwendungen im Bundesdurchschnitt bei 873 Euro, sind dies in Bayern aufgrund der im Vergleich zu anderen Ländern guten Personalausstattung und der höheren Personalkosten 1025 Euro.“ Hieran anzusetzen sei Sache des Bundesgesetzgebers. Es sei nicht ausreichend, Entlastungen auf den stationären Bereich zu beschränken. Es bedürfe vielmehr einer strukturellen Neuausrichtung, die den Pflegebedürftigen und nicht Leistungserbringerstrukturen in den Mittelpunkt stelle. kna