München – Im Rechtsstreit zwischen der AfD-Landtagsfraktion und dem Bayerischen Landtag soll am 11. August das Urteil fallen. Das kündigte das Bayerische Verfassungsgericht gestern an. Bei dem Streit geht es um die Mitgliedschaft des Landtags im „Bündnis für Toleranz“. Landtagsabgeordnete der AfD kritisieren die Mitgliedschaft seit mehr als einem Jahr als „Verletzung der Abgeordnetenrechte“ sowie der „Oppositionsrechte“ und fordern den Austritt. Das „Bündnis für Toleranz“ wurde 2005 auf Initiative der evangelischen und der katholischen Kirche gegründet. Ziel ist es, rechtsextremes, antisemitisches und rassistisches Gedankengut zu bekämpfen. Die AfD war bereits im Mai 2020 im Ältestenrat des Landtags mit ihrer Forderung nach einem Austritt gescheitert. Aus Sicht der Fraktion verletzt die Mitgliedschaft das staatliche Neutralitätsgebot und ist mit dem freien Mandat der Abgeordneten unvereinbar. Landtagspräsidentin Ilse Aigner lehnt es ab, dass der Landtag das Bündnis verlässt. lby