München – Ein Sieg für den Denkmalschutz: Das 2017 widerrechtlich abgerissene Uhrmacherhäusl an der Oberen Grasstraße in Obergiesing muss wieder aufgebaut werden. So lautet das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH), das am Freitag veröffentlicht worden ist. Das Häusl muss nach dem Wiederaufbau so aussehen wie früher, mit historisch korrekter Kubatur. „Überaus froh“ nahm OB Dieter Reiter dieses Urteil zur Kenntnis. „Es bestätigt, dass man Profitgier nicht gegen jedes Recht mit der Abrissbirne durchsetzen kann.“
Mit dem Urteil hat der VGH eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts aufgehoben. Das hatte 2019 dem Eigentümer Recht gegeben, der gegen den Wiederaufbau-Bescheid der Stadt geklagt hatte. Der VGH hatte nun über die Berufung der Stadt zu entscheiden.
Andreas S. ist jetzt dazu verpflichtet, in den nächsten sechs Monaten einen Bauantrag einzureichen und nach der Baugenehmigung das Häusl innerhalb von zwei Jahren wieder aufzubauen. Eine Revision ist laut Urteil ausgeschlossen, dagegen kann S. jedoch Einspruch einlegen.
In der Mitteilung der Stadt ist die Rede von einem „Wermutstropfen“: Die Stadt hatte gefordert, die historischen Teile des Mauerwerks, die nach dem Abriss gesichert wurden, wieder mit zu verbauen. Dieser Forderung ist das Gericht nicht nachgekommen.
Trotzdem herrscht Erleichterung, auch bei Angelika Luible vom Verein Heimat Giesing: „Das ist ein deutliches Signal an Spekulanten, die mit ähnlichen Methoden zum Geschäftserfolg kommen wollen“, sagte sie.
Das erste Mal ist in Bayern der Artikel des Denkmalschutzes zur Anwendung gekommen, der die Wiederherstellung von zerstörten Baudenkmälern fordert. Mathias Pfeil, Leiter des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege: „Dieses Urteil stärkt die Denkmalpflege im gesamten Freistaat und erkennt den hohen kulturellen Wert an, den Baudenkmäler für unsere Gesellschaft haben.“ Das Gericht habe nun eindeutig festgestellt: „Denkmäler zu zerstören lohnt sich nicht“, sagte Pfeil.