München – Nadia K. (Name geändert) träumte von der großen Liebe. Über Facebook hatte die 20-jährige Rumänin einen Mann kennengelernt. Er war 23 Jahre alt, stammte ebenfalls aus Rumänien, lebte in Germering – und gab vor, mit ihr eine Familie gründen zu wollen. Noch nie zuvor war Nadia K. im Ausland, sie hatte keine Berufsausbildung, kein Einkommen und keine sexuellen Erfahrungen. Trotzdem kam sie nach Bayern. Hier wartete ein Albtraum auf sie: Der Mann wollte sie zur Prostitution zwingen.
Solche Fälle verfolgt bei der Staatsanwaltschaft München I jetzt die neue Spezial-Abteilung „Menschenhandel, Prostitution und Zuhälterei“. „Wir wollen Mädchen und Frauen vor sexueller Ausbeutung schützen“, betont Justizminister Georg Eisenreich. „Es geht um schlimmste Schicksale, das Leid der Betroffenen ist sehr, sehr groß.“ Doch oft bleibt die Not im Verborgenen. „Viele Opfer scheuen aus Angst vor Repressalien eine Anzeige und Aussage“, sagt Eisenreich.
Dennoch gibt es dieses Jahr bei der Staatsanwaltschaft München I bereits 16 Verfahren wegen Zwangsprostitution, sieben wegen Menschenhandels und fünf wegen Zuhälterei. Die Zahlen steigen: 2010 waren es sieben Verfahren wegen Menschenhandels und eines wegen Zuhälterei.
„Die Dunkelziffer ist hoch“, berichtet Oberstaatsanwältin Anne Simon, die die Abteilung mit sechs Mitarbeitern leitet. „Die Täter sind nicht zimperlich“, sagt sie. „Es gibt eine massive Brutalität.“ So war es auch bei Nadia K. Prügel und Einschüchterung bestimmten ihren Alltag. Der Mann drohte, sie zu schlagen oder sie gar aus dem zehnten Stock zu werfen, sollte sie sich nicht prostituieren.
Wie bei diesem Fall ist es typisch, dass sowohl Täter als auch Opfer aus Osteuropa stammen. Frauen werden mit Liebesversprechen von sogenannten Lover Boys oder mit falschen Jobangeboten nach Deutschland gelockt. Betroffen sind zudem oft Nigerianerinnen, die von Menschenhändlern nach Italien gebracht und zur Prostitution gezwungen werden, bevor sie als Flüchtlinge nach München kommen. Jedes dritte Opfer sexueller Ausbeutung sei jünger als 21 Jahre, jedes siebte sogar noch minderjährig, so der Justizminister.
„Die Betroffenen sind oft traumatisiert, eingeschüchtert und kennen ihre Rechte nicht“, sagt Monika Cissek-Evans von der Opferschutzorganisation „Jadwiga“ „Durch Covid-19 hat sich die ohnehin prekäre Situation noch einmal verschlechtert.“
Bei der Staatsanwaltschaft München I sind heuer schon 215 Fälle von verbotener Prostitution aktenkundig. Vergangenes Jahr gab es insgesamt 209 Fälle, 2019 waren es noch 87. Ermittlungen in dem Bereich sind oft teuer und schwierig. „Viele Verfahren müssen eingestellt werden“, sagt Simon. Die Taten könnten nur schwer bewiesen werden. Helfen könne, wenn Frauen per Video aussagen können. „Das erspart den Opfern die unmittelbare Konfrontation mit dem Täter im Gerichtssaal“, erklärt Eisenreich. Der Minister begrüßt außerdem eine Gesetzesverschärfung: Künftig machen sich Freier bereits strafbar, wenn sie Hinweise auf Zwangsprostitution wie zum Beispiel Verletzungen leichtfertig verkennen.
Im Fall von Nadia K. kam es nicht so weit. Ihr Peiniger hatte ein Zimmer in einem Münchner Bordell für sie reserviert und im Januar 2020 einen Anmeldetermin als Prostituierte im Kreisverwaltungsreferat vereinbart. Dort fiel einer Dolmetscherin auf, wie verängstigt und verzweifelt die Rumänin war. K. wurde aus der Situation befreit, und der Täter musste sich vor Gericht verantworten. Kürzlich wurde er zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Er hat Revision eingereicht. Nadia K. ist wieder in Rumänien und studiert dort.