Garmisch-Partenkirchen – Ein Anhänger der Querdenker-Bewegung hatte bei einer Protestaktion im November in Murnau alle Teilnehmer dazu aufgefordert, „als Zeichen des Widerstands“ die Masken abzusetzen. Dafür musste er sich als Versammlungsleiter nun vor dem Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen verantworten. Angeklagt war er wegen des Verstoßes gegen das Bayerische Versammlungsgesetz. Der Richter sprach ihn gestern frei. Er hält die damalige Verordnung des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen für rechtswidrig. Wegen der damaligen Inzidenz von 128 war bei der Demo die Pflicht zum Tragen einer Maske angeordnet worden. Eine Ansteckung im Freien sei aber äußerst unwahrscheinlich gewesen, betonte der Richter – und sprach den Mann frei.
Der Landkreis Berchtesgadener Land hat seit gestern wieder eine Inzidenz von über 50. Die Corona-Regeln waren dort nach fünf Tagen in Folge unter der Schwelle gerade wieder gelockert worden. Auch Aschaffenburg hatte mit 53,5 einen Wert über der Marke. Bayernweit steigt die Inzidenz weiter auf niedrigem Niveau, sie lag gestern bei 16 für den gesamten Freistaat. Vor einer Woche lag sie noch bei 14. Der bundesweite Inzidenzwert liegt aktuell bei 23,5. Die bayerischen Gesundheitsämter meldeten insgesamt 210 neue Corona-Infektionen. akr/lby