München – Der Freistaat Bayern betreibt nach einem Urteil des Landgerichts München „unzulässige Glücksspielwerbung“ und verstößt damit gegen den Glücksspielstaatsvertrag. Das Gericht gab am Freitag der Klage einer Lotteriewettenfirma aus Malta statt und verurteilte den Freistaat zur Unterlassung.
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Dieser Artikel (ID: 1488947) ist am 14.08.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 9), Wasserburger Zeitung (Seite 9), Mangfall-Bote (Seite 9), Chiemgau-Zeitung (Seite 9), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 9), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 9), Neumarkter Anzeiger (Seite 9).