Lotto verliert vor Gericht

von Redaktion

München – Der Freistaat Bayern betreibt nach einem Urteil des Landgerichts München „unzulässige Glücksspielwerbung“ und verstößt damit gegen den Glücksspielstaatsvertrag. Das Gericht gab am Freitag der Klage einer Lotteriewettenfirma aus Malta statt und verurteilte den Freistaat zur Unterlassung.

Mehrere Werbevideos der staatlichen Lotterieverwaltung für Lotto Bayern suggerierten dem Verbraucher, die Teilnahme an der Lotterie ermögliche, ein „geiles Leben“ zu führen, so das Gericht. „Mit dem „Glückszahlenhoroskop“ würden in lauterkeitsrechtlich unzulässiger Weise höhere Gewinnchancen suggeriert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Lotto Bayern teilte mit, die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung werde das Urteil prüfen.  lby

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