Die Bayern strecken die Waffen

von Redaktion

VON KATHRIN BRACK

München – Noch arbeitet das Landratsamt Ebersberg die Anträge ab. Am 1. September 2020 ist das 3. Waffenänderungsgesetz in Kraft getreten. Seitdem haben die Sachbearbeiter in Ebersberg 43 sogenannte Anzeigebescheinigungen ausgestellt, damit Waffenbesitzer ihre Bestandswaffen legal behalten können. Außerdem wurde eine Salutwaffe abgegeben, und für eine wurde eine Waffenbesitzkarte eingetragen. „Viele Anzeigen sind eingetroffen, nachdem die Medien auf die ablaufende Frist aufmerksam gemacht haben“, sagt Sprecherin Evelyn Schwaiger. „Seitdem hat sich auch die Zahl der Anfragen erhöht.“

Um Terroristen den Zugang zu Waffen zu erschweren und im Licht zahlreicher Anschläge hatte die EU im Jahr 2017 die Feuerwaffenrichtlinie verschärft. Mit dem 3. Waffenänderungsgesetz setzte die Bundesregierung die Verschärfung vor einem Jahr in Deutschland um. Verboten sind seitdem bestimmte Schusswaffen sowie Teile von Waffen, wie zum Beispiel Gehäuse oder Verschlussträger von vollautomatischen Waffen wie Sturmgewehren. Auch „große Magazine“ mit mehr als 20 Patronen für Kurzwaffen beziehungsweise zehn Patronen für Langwaffen gelten als verbotene Gegenstände.

Am 1. September endet die Übergangsfrist, in der die betreffenden Schusswaffen genehmigt oder straffrei abgegeben werden können. Hierbei gilt: Wer die Waffe oder das Magazin vor dem 13. Juni 2017 bereits besessen hat, erhält eine Ausnahmegenehmigung. Später erworbene Waffen werden vom Landeskriminalamt vernichtet. In Bayern sind derzeit etwas mehr als 1,1 Millionen Waffen registriert. Noch hat das Innenministerium keinen Überblick, wie viele Waffen im Zuge der Verschärfung abgegeben wurden.

Die Landratsämter bemerken aber den Mehraufwand. „Der Arbeitsaufwand hat sich in Sachen Antrag- und Anzeigestellung erheblich vermehrt“, sagt der Sprecher des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen, Wolfgang Rotzsche. „Auch die telefonischen Auskünfte haben zugenommen.“ Drei Waffenteile und 49 Waffen wurden bis vergangenen Freitag zur Vernichtung abgegeben, dazu zwei große Magazine.

Das Landratsamt Weilheim-Schongau kam einer Flut von Nachfragen mit einem Informationsblatt zuvor, das alle Waffenbesitzer geschickt bekamen. Darin enthalten: die neuen NWR-ID-Nummer. „Es gibt für jede Waffe, jede Erlaubnis und für jede Person in Deutschland eine einmalige 21-stellige Identifizierungsnummer“, erklärt Sprecher Hans Rehbehn. In Weilheim wurden keine Waffen abgegeben, „aber fünf große Magazine“.

Die Waffen von Jägern und Schützen fallen nicht unter die Verschärfung. Die Pläne für das 3. Waffenänderungsgesetz sorgten trotzdem für Unmut. Auch die Gebirgsschützen fühlten sich unter Generalverdacht gestellt und gegängelt. „Wir sind in die Schusslinie geraten. Dabei tut der Gebirgsschütze alles in der Öffentlichkeit, nie im Geheimen“, sagt Martin Haberfellner heute. Der Landeshauptmann der Gebirgsschützen aus Kochel (Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen) war einer der Kritiker der Neuregelung. Er betont: „Für uns war vor allem wichtig, dass Paragraf 16, der den Erwerb, Besitz und das Führen von Waffen zur Brauchtumspflege regelt, unangetastet bleibt.“

Zudem konnten die Gebirgsschützen verhindern, dass sogenannte nicht schussfähige Dekowaffen per Gesetz scharfen Waffen gleichgestellt werden. Ein wichtiger Punkt für die jungen Mitglieder, so Haberfellner. Gebirgsschützen dürfen weder Munition für ihre Traditionswaffen kaufen noch ohne Auftrag ihrer Kompanie schießen. „Das macht uns vergleichsweise ungefährlich.“ Mit dem Waffenänderungsgesetz in seiner jetzigen Form können die Gebirgsschützen leben, sagt er. „Ob das Gesetz sinnvoll ist, darüber kann man streiten.“

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