München – Das Urteil gegen den als Todespfleger bekannt gewordenen Grzegorz W. wegen dreifachen Mordes ist rechtskräftig. Die Revisionen von Nebenklägern gegen die Entscheidung des Landgerichts München I seien zurückgewiesen worden, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit. Der Mann war im vergangenen Oktober zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Außerdem hatte das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der gelernte Schlosser und Mechaniker war in mehreren Haushalten in Deutschland als Hilfspfleger in der 24-Stunden-Pflege alter Menschen tätig. Laut Urteil hatte er Pflegebedürftigen an verschiedenen Tatorten Insulin gespritzt, das in Überdosis tödlich sein kann. Angeklagt waren ursprünglich sechs Fälle, am Ende des Prozesses sah die Staatsanwaltschaft aber nur noch die Morde an drei Menschen als erwiesen an. Eines seiner Opfer war ein 87-Jähriger aus Ottobrunn (Landkreis München). lby