München/Starnberg – Zunächst sah es so aus, als habe hier ein durchgedrehter Sohn seine Eltern erschossen und sich dann selbst gerichtet – ein Mitnahme-Suizid, wie es im Polizeijargon heißt. Doch mittlerweile scheint es für die Staatsanwaltschaft erwiesen zu sein, dass in einer Januar-Nacht 2020 in einem Haus in Starnberg zwei Eheleute (60 und 64 Jahre) sowie ihr 23-jähriger Sohn von eiskalten Mördern erschossen worden sind. Haupttäter soll der 21-jährige Freund des Sohnes sein, geholfen haben soll ihm ein 19-jähriger Kumpel, der ihn zum Tatort chauffierte. Später lud er mit dem Älteren eine größere Anzahl von Schuss- und Kriegswaffen aus dem Haus in sein Auto. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die beiden es auf die illegalen Waffen des Sohnes abgesehen hatten und daher mordeten. Ist das der einzig denkbare Verlauf der Bluttat?
Die Verteidiger des angeklagten Mittäters stellten zum Prozessauftakt im Landgericht München II die Tatversion infrage. Normalerweise kommen die Plädoyers ganz am Ende eines Strafverfahrens. Gestern aber stiegen die drei Verteidiger des Mittäters damit ein. „Opening-Statement“ nannten sie ihre juristische Vorabeinschätzung. Von der Vorsitzenden Richterin Regina Holstein waren sie noch gewarnt worden, nicht frühzeitig zu plädieren. Aber das hinderte sie nicht, gleich acht Tat-Hypothesen in den Raum zu stellen.
Eine Version besagt, dass der Sohn die Familie und sich selber tötete und der Hauptangeklagte zufällig vorbeikam. Er hatte den Code für die Haussicherung. Vielleicht aber kam auch Rache infrage oder gar ein Auftragsmord? Laut Verteidigung gab es Hinweise, wonach der 21-Jährige – ein Waffennarr wie der getötete Freund, der eine Ausbildung zum Büchsenmacher absolvierte – sein Arsenal im Darknet verkaufte und dabei an falsche Freunde geraten sein könnte.
Zwei kurze Handy-Videos von 45 und zehn Sekunden belasteten den Hauptangeklagten aber schwer. Darauf ist ein Gang durch das Haus zu sehen mit Kommentaren des 21-Jährigen. Zu sehen sind die drei Leichen und der angeschossene Familienhund.
Im Prozess hatte sich der Hauptangeklagte bereit erklärt, zum Lebenslauf Angaben zu machen. Zu den Videos sagte er nichts. Er stellte sich als Opfer dar. 2013 war er nach Bayern gekommen. Mit seiner Mutter zog er nach Pöcking, besuchte in Tutzing die Mittelschule. Angeblich wurde er wegen seiner ärmlicheren Lebensverhältnisse stark gemobbt. „Einmal haben sie mich mit Kabelbindern an ein Klettergerüst gebunden und mit Steinen beworfen“, erinnerte er sich. Er berichtete von Alkohol- und Drogenproblemen. Doch zu den Vorwürfen schwieg er.
Der 19-Jährige, dessen tatsächliche Mitwirkung die Anwälte infrage stellen, wollte zunächst nichts sagen. Eine Verteidigerin verneinte die Mittäterschaft. „Alleine die Fahrertätigkeit ist keine Mittäterschaft“, sagte sie. Da müsse sich ja jeder Taxi-Fahrer hüten. Man würde alles für einen Freispruch tun.
Staatsanwalt Stefan Kreutzer kam zu einem anderen Ergebnis. Die Hauptverhandlung werde anhand einer Vielzahl von Beweisen und Indizien den Angeklagten überführen. Denn offenbar hatten die Ermittler auf dem Handy auch die Kommunikation des 21-Jährigen mit seinem Spezl während des Tatgeschehens gefunden. Diese Whatsapp-Chats würden sich aber in alle Richtungen interpretieren lassen, warfen die Verteidiger des 19-Jährigen ein. Sie kritisierten, dass das vermeintliche Geständnis des 21-Jährigen nicht in Bild und Ton aufgezeichnet worden sei. Stattdessen habe es eine Polizeibeamtin weitergegeben, die ein „Ich war’s“ vom Angeklagten in der Zelle gehört hatte. „Diese Grundlagen zu missachten, ist kühn“, sagte einer der Anwälte. 54 Prozesstage hat die Jugendkammer angesetzt. Das Urteil soll im Januar fallen.